Hallo!
Strafbarkeit der Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes:
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Schönkirchnerstrasse 1, 2230 Gänserndorf:
AZ 3-4776-90 vom 28.05.1990
Strafverfügung
Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:
Zeit: 20.05.1990 – 7.25 Uhr
Ort: Ortsgebiet Zistersdorf in den Amtsräumen des Gendarmeriepostens Zistersdorf
Tatbeschreibung:
Durch die Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes den öffentlichen Anstand verletzt.
Übertretungsnorm: § 1 lit b des NÖ Polizeistrafgesetzes.
Strafnorm und verhängte Geldstrafe: § 1 des NÖ Polizeistrafgesetzes: S 500,-
Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden.
Durch Ihr Verhalten, welches geeignet ist, Ärgernis zu erregen, wurde die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört.
Sie haben in Anwesenheit von drei Gendarmeriebeamten angekündigt:
„Jetzt lasse ich einen Schaß.“
und diesen dann hörbar entweichen lassen.
Übertretungsnorm: Art IX Abs 1 Z 1 EGVG 1950.
Strafnorm und verhängte Geldstrafe: Art IX Abs 1 EGVG 1950: S 500,-
Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden.
Na das kann doch was, oder *ggggg*
Strafbarkeit der Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes:
Bezirkshauptmannschaft Gänserndorf
Schönkirchnerstrasse 1, 2230 Gänserndorf:
AZ 3-4776-90 vom 28.05.1990
Strafverfügung
Sie haben folgende Verwaltungsübertretung begangen:
Zeit: 20.05.1990 – 7.25 Uhr
Ort: Ortsgebiet Zistersdorf in den Amtsräumen des Gendarmeriepostens Zistersdorf
Tatbeschreibung:
Durch die Ankündigung und Ausführung eines Darmwindes den öffentlichen Anstand verletzt.
Übertretungsnorm: § 1 lit b des NÖ Polizeistrafgesetzes.
Strafnorm und verhängte Geldstrafe: § 1 des NÖ Polizeistrafgesetzes: S 500,-
Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden.
Durch Ihr Verhalten, welches geeignet ist, Ärgernis zu erregen, wurde die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört.
Sie haben in Anwesenheit von drei Gendarmeriebeamten angekündigt:
„Jetzt lasse ich einen Schaß.“
und diesen dann hörbar entweichen lassen.
Übertretungsnorm: Art IX Abs 1 Z 1 EGVG 1950.
Strafnorm und verhängte Geldstrafe: Art IX Abs 1 EGVG 1950: S 500,-
Ersatzfreiheitsstrafe: 30 Stunden.
Na das kann doch was, oder *ggggg*