Zwangspsychiatrie am Ende ?

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Zwangspsychiatrie am Ende ?

      wie ich soeben auf der Seite

      bpe.de

      entdecke, besteht die begründete Hoffnung, dass für die Zwangspsychiatrie - zunächst in Berlin - aber vermutlich in ganz
      D die letzte Glocke zu schlagen begonnen hat, da sie offensichtlich
      mit der UN- Konvention zum Schutz von Behinderten kollidiert...

      taz.de/regional/berlin/aktuell…0&src=UA&cHash=437e1a4450

      Hach, Kinners - gestern die Meldung über die Entlassung des Opus Dei
      Sektenkaspers und heute nun DAS...ich muss aufpassen, dass ich nicht manisch werde....

      :-)))
      Eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • Der Wortlaut auf der BPE-Homepage:

      " Zwangsbehandlung ist ein Verbrechen !

      Der 12. Zivilsenat des Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Beschluss vom 1.2.2006 mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 die Zwangsbehandlung in der Psychiatrie zwar gebilligt, aber dabei eine höchstrichterliche Bedingung für die unteren Gerichte gesetzt, auf deren Einhaltung wir selbstverständlich strikt und immer drängen werden. Insofern möchten wir zweierlei deutlich machen:

      Wir meinen, dass jegliche Zwangsbehandlung in der Psychiatrie gegen den Willen eines Betroffenen ein Verbrechen ist und einen fundamentalen Verstoß gegen das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit darstellt. Das ist auch durch die Kritik von Prof. Wolf-Dieter Narr an dem Urteil belegt, die im Internet mit der Adresse die-bpe.de/kritik veröffentlicht ist: "Die Annahme des BGH Beschlusses ist mehrfach rechtsfehlerhaft." Aus einer Umfrage bei allen Vormundschaftsgerichten wissen wir: ¼ der Gerichte teilt diese Meinung, allerdings werden sich viele Gerichte jetzt zur Rechtfertigung der Zwangsbehandlung auf das obiter dictum des BGH berufen.
      Mit dieser Entscheidung hat der BGH keinen Rechtsfrieden hergestellt, sondern im Gegenteil, wir werden jetzt erst recht mit allen Kräften auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (bzw. des EGMR) hinarbeiten, denn die Misshandlung durch psychiatrische Zwangsbehandlung verstößt gegen die Menschenrechte und die Würde der Betroffenen und ist ohne jede verfassungsrechtliche Grundlage.


      Dieser Gang nach Karlsruhe wird allerdings dadurch verzögert werden, dass erst die unteren Gerichte die Bedingung des BGH erfüllen müssen, und die Erlaubnis einer Zwangsbehandlung mit einem genauen richterlichen Rezept versehen sein muss, in dem Wírkstoff, Dosierung und Verabreichungshäufigkeit genau festgelegt sind.
      Deswegen nennen wir dieses Urteil das REZEPT URTEIL, Zitat:
      "Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit."
      Ohne diese genauen Angaben ist jede psychiatrische Zwangsbehandlung auch nach der Auslegung des BGH als Körperverletzung ein schweres Verbrechen.
      Jeder Betreuer, der nicht mit dem Vorwurf konfrontiert werden will, für eine menschenverachtende und grundrechtswidrige Zwangsbehandlung in einer Psychiatrie mitverantwortlich zu werden, ist aufgerufen, nie irgendeine solche Misshandlung zu genehmigen, geschweige denn anzuregen.

      Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
      Haus der Demokratie und Menschenrechte - Greifswalder Str. 4 - 10405 Berlin - die-bpe.de

      ;)
      Eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • Muster einer Strafanzeige gegen zwangsbehandelnde Ärzte...

      Name und
      Adresse des Anzeigeerstatters


      An die Staatsanwaltschaft Y-Stadt



      Sehr geehrte Damen und Herren,

      hiermit erstatte ich, Name, Geburtsdatum, Adresse

      Strafanzeige

      gegen den Chefarzt, den verantwortlichen Oberarzt sowie den behandelnden Arzt (falls namentlich bekannt, Ärzte benennen)

      des Y-Krankenhauses, Straße, Ort

      wegen des Verdachts der Körperverletzung sowie aus allen sonstigen
      gegebenfalls möglichen Rechtsgründen und stelle Strafantrag.


      1. Am XY wurde ich gegen meinen Willen auf die Station X des Y-Krankenhauses gebracht und dort festgehalten. Weiterhin wurden mir dort Medikamente, u.a. Psychopharmaka, gegen meinen Willen verabreicht. Die Behandlung erfolgte sowohl gegen meinen erklärten als auch gegen meinen in einer Patientenverfügung vom XY niedergelegten Willen. Die Patientenverfügung lag dem Krankenhaus seit dem XY vor (ausführen, wann und wie das Krankenhaus Kenntnis von der Patientenverfügung erlangt hat).

      In der Patientenverfügung vom XY habe ich ausdrücklich festgelegt, dass .... (ausführen, was in der Patientenverfügung festgelegt wurde, also welche Behandlungen und medizinischen Maßnahmen dort ausdrücklich untersagt bzw. abgelehnt werden, z.B. Behandlung mit Psychopharmaka).

      Gegenüber den Ärzten und dem Pflegepersonal habe ich unmissverständlich deutlich gemacht, dass ich an den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen festhalte und diese weiter meinem Willen entsprechen. Trotz dieser eindeutigen und rechtlich verbindlichen Verfügung wurde ich auf der Station X des Y-Krankenhauses festgehalten und entgegen den in meiner Patientenverfügung getroffenen Festlegungen zwangsbehandelt. (Gegebenenfalls Zeugen benennen, die bestätigen können, dass Anzeigeerstatter gegenüber Ärzten und Pflegepersonal bestimmte Behandlungsmaßnahmen abgelehnt hat)

      (Falls die Zwangsbehandlung im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte:)
      Am XYZ ordnete das AG Y meine vorläufige Unterbringung in einer geschlossen psychiatrischen Einrichtung nach § 1906 Abs. 1 BGB an (Aktenzeichen des AG).

      2. Die Zwangsbehandlung mit Psychopharmaka auf der Station X des Y-Krankenhauses stellt eine Körperverletzung dar.

      Die ärztliche Behandlung mit Psychopharmaka greift in meine körperliche Unversehrtheit ein und stellt tatbestandlich eine Körperverletzung dar. Die medikamentöse Behandlung ist rechtswidrig, da sie ohne meine Einwilligung erfolgt. Die Verabreichung von Psychopharmaka ist auch nicht durch eine mutmaßliche Einwilligung gerechtfertigt.

      Zwar kann in Einzelfällen eine ärztliche Heilbehandlung durch eine mutmaßliche Einwilligung des Patienten gerechtfertigt sein. Für das Abstellen auf einen mutmaßlichen Willen ist aber dann kein Raum, wenn - wie hier - eine Patientenverfügung vorliegt, welche Festlegungen enthält, die auch die konkrete Behandlungssituation mit umfassen.
      Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit welcher der Patient für den Fall, dass er einwilligungsunfähig wird, nach seinen persönlichen Verhältnissen den Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigten anweist, bestimmte medizinische Maßnahmen oder Behandlungsmethoden vorzunehmen oder auch zu unterlassen. Die Patientenverfügung ist eine rechtlich verbindliche Anweisung.
      Steht der wirkliche Wille des Patienten aufgrund einer solchen Verfügung fest, ist dieser alleiniger Maßstab für die Entscheidung, ob eine bestimmte Behandlung vorzunehmen ist oder zu unterbleiben hat. Für einen Rückgriff auf einen mutmaßlichen Willen ist daher kein Raum.

      In seiner Grundsatzentscheidung vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03) hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung des Patientenwillens unterstrichen und festgestellt:

      "Liegt eine solche Willensäußerung, etwa wie hier in Form einer sogenannten "Patientenverfügung", vor, bindet sie als Ausdruck des fortwirkenden Selbstbestimmungsrechts, aber auch der Selbstverantwortung des Betroffenen den Betreuer; denn schon die Würde des Betroffenen (Art. 1 Abs. 1 GG) verlangt, dass eine von ihm eigenverantwortlich getroffene Entscheidung auch dann noch respektiert wird, wenn er die Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden inzwischen verloren hat.
      Die Willensbekundung des Betroffenen für oder gegen bestimmte medizinische Maßnahmen darf deshalb vom Betreuer nicht durch einen "Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen" des Betroffenen "korrigiert" werden, es sei denn, dass der Betroffene sich von seiner früheren Verfügung mit erkennbarem Widerrufswillen distanziert oder die Sachlage sich nachträglich so erheblich geändert hat, dass die frühere selbstverantwortlich getroffene Entscheidung die aktuelle Sachlage nicht umfasst."

      (Falls Zwangsbehandlung im Rahmen einer betreuungsrechtlichen Unterbringung erfolgte:)
      Die zwangsweise Behandlung mit Psychopharmaka ist auch nicht durch den Unterbringungsbeschluss des Amtsgerichts Y vom XYZ gerechtfertigt. Zwar hat der Bundesgerichtsgerichtshof in seinem Beschluss vom 01.02.2006 - XII ZB 236/05- (NJW 2006, 1277) in den nicht tragenden Entscheidungsgründen eine zwangsweise Behandlung im Rahmen der stationären Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB grundsätzlich für zulässig erklärt, sofern der Betroffene einwilligungsunfähig und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet ist.

      Gleichzeitig hat der BGH aber auch darauf hingewiesen, dass dies nur gilt, wenn die zu duldende Behandlung hinreichend konkret und bestimmbar angegeben ist. Eine Unterbringungsgenehmigung zur Heilbehandlung ist nach der genannten Entscheidung nur dann als zulässig anzusehen, wenn in der Unterbringungsgenehmigung die auch gegen den erklärten Willen des Betroffenen, notfalls zwangsweise durchzuführende Behandlungsmaßnahme so präzise wie möglich bezeichnet wird. Erforderlich ist hierbei u.a. die genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffs, der (Höchst-)Dosierung, der Verabreichungshäufigkeit sowie einer (vorsorglichen) alternativen Medikation für den Fall der Unwirksamkeit bzw. Unverträglichkeit des in erster Linie vorgesehenen Medikaments.

      Diese Anforderungen erfüllt der Beschluss des Amtsgerichts ersichtlich nicht. Eine zwangsweise Behandlung gegen meinen erklärten Willen ist daher auch nicht durch den Unterbringungsgenehmigung des Amtsgerichts gerechtfertigt.

      Die zwangsweise Verabreichung von Psychopharmaka ist daher als rechtswidrige Körperverletzung zu werten.

      Ich bitte um Mitteilung des Aktenzeichens, unter welchem dieser Vorgang bearbeitet wird.




      Unterschrift, Datum
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • @ Lulu - wies mir geht ?

      ich bin stinkesauer !

      Abgesehen vom Bornavirus, der seit Jahrhunderten bekannt ist
      gibt es z.B. noch die
      Toxoplasmose gandii,
      die z.B. schon nach 1956 erstmals erschienen Studien schizoaffektive oder Schiziphren psychotische zustänede auslösen können *Hauptgefahrenquelle Katzenkot....

      Dayeischen gibts noch jede Menge unerforschtes...

      Persönlich habe ich meine 2. Manie nach 12 Jahren durch eine

      hochdosierte CORTISON- Therapie bekommen... (!§U()/)/&%$§"$§/(&%$§"!%$ !!!! ).

      Es gibt also damit mindestens 3 monofunktionale Exogene Faktoren,
      die kurzfristig scheinbare @Geisteskrankheiten verursachen oder zumindest ausl;sen k;nnen, bezueglich Herrn Prof. XXX in Berlin, der als Bornavirenfachmann eben zu jener Zeit @kaltgestellt wurde, als das hochangesehene Robert Koch Institut um die 40 000 Datensaets'tze ueber Pferde und Pferdebesitzer ersatzlos vernichtete.
      komisch, pl;tylich habe ich die amerikanische Tastaturbesetyung drin ...
      Wie auch immer> Da stinkt was !!!!

      Und diese arrogannten Schnösel von Psychiatern reiten immer noch eisern auf der Theorie herum, dass alle "Geisteskrankheiten" durch "Gene" bedingt seien...obwohl schon hunderte von Millionen DM und Teuro für diesen Schwachsinn ausgegeben wurden ohne das kleinste Fitzelchen von RESULTAT, wenn ich nicht was übersehen habe...* moritz wird uns hoffentlich aufkl'ren !!)
      Ich kann mich an so was wirklich gewaltig aufregen und überlege mir dann öfters auch, ob das wirklich einen Sinn hat, gegen solchen Blödsinn überhaupt noch anzuschreiben zu versuchen, obwohl die allermeisten Betroffenen ja ohnehin bewusstseinsverändernde Drogen schlucken, Tag für Tag...

      :-(((
      Eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • Ehrlich gesagt...

      kann ich mir das nicht vorstelen
      auch unser "westlich aufgeklärte Staat" nrucht doch " so was"----
      Und sei es nur, eril die Scheiergtochter uns sie Frau des 82jähjrigen,
      der jheden Mprgen das " Badner Lied" nach Westen heschmettert hazt
      ( ab Tag 2 MIT mir, mich habe sie nämlich....
      ############################
      Fuck"
      I know, what I know....Thei´ll be #MX SlLAVES...............................
      ut I´ll doe them well---

      shit amjercANB::::
      fuck the CIA - The Palo alto -PSP´machines bougt Langley as wel as we in germenanmy...

      ich würde gerne mal ein klarese " Ja" hören, von irgwndeienm Pssychiater. der mir Glasklar sagt, das sein Weltbild auch nur zaghaft an meins rankommt, wenn ich manisch bin...........
      Klar: ich sollte jetzt mal wieder die FRESSE halten und andere
      " weiterreden!" lasswn---
      Aber grade die, die es könnten. kraft eigener professioneller Potenz.
      tuns ja leider auch nicht....
      Schon ein Trauerspiel, aber was solls....
      als Patient kann ich nur sagen: Wenn selbst in Öst6erreich jemand mit 10 KG Mariihuana freigesprochen wurde, sollten sich auch die Psychiater mal Gedankwn darüber machen, ob sie mach wie vor das Lilly-Bush-Zeug
      vorbehaltlos propagieren wollen, oder einem der ältesten pflanzlichen Heimitteln wieder eine Chanca gäbe----

      Das Trauespiel wird weitergehen. auch nach einer Cannabislegalisierung
      wenigstens für Kranke....
      Die Machthabenden dieses Felsblocks Erde mit ihren Villwn ewerxwhere
      fühlen sich nun als die
      ² realen Gwinner ... ich sehe das anders und "viellleicht" sehen wir uns ja nochmall...
      Uzis und Scorpios werden Euch da nix mehr nützen...wow- soeben Fwuwerk...ist D nun Diongenskirchensmeister ?
      ACH - PFFF- ICH HAB KEINE lUSTZ MEHR
      Owl
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • ! pROZENT sCHIZOPHRENE

      WOZU ICH MICH ALS mANIKER gerne zurechne, mindestens 20 Millionen Zigarettensüchtige. mindestends 5 Millionen hjardcoreabhängige von Alkohol und wiederum mindestens 12 Millionen " Alkoholgefährdete"....
      Un dann noch 8% der Bevölkerung "Kaufsuchtgefährdet" ....
      Ohoooo..woher das wohl kommt ?
      Vielleicht daher, dass grosse
      nahrungsmittelkonzerne wie "Nestle et. al." psychologisch hintervotzige werbung " machen ?
      Nicht "offiziell", aber vielleicht, wenn mans genau misst, dann schon etwas unterhalb der regulär spürbaren Ebene, allein schon bei der Migros
      oder dem COOP in der Schweiz, hä ?
      wie wir an diese Unterlagen gekommen sind ?
      wir haben eine ehemalige gefragt, die jetzt beim " Jumbo" arbeitet..die junge4n Leute sind ziemlich clever heut, was man von den alten
      "Managern" nicht gerade behaupten kann....

      Gut Nacht !
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • ich hab ja auch mal gedacht, iich Idiot...

      dass in der Schweiz einfach schon aufgrund des h;heren realen DemokratiePOTENTIALS alles besser w're//...
      So ist es sicher nicht / aber ich habespanischen Bauarbeitern 1979 gesagt, dass der EU/Eintritt von Spanien ihnen irgenwann einen Malus bringen w[rde> Nun ist es soweit> Die spanishen Bauarbeiter sind am Boden, was nat[rlich bedeuted, dass der Cocainimprt in gany Europa dramatisch steigt.... oh ihr kleingl'ubigen, heisst es in der Bibel...
      ich bin gar kein guter Mathematiker, aber was dann passiert, kann sich jeder ausrechen> Cocain wird billiger und die Zwangsaufnahmen steigen ebenso wie die forensischen _
      W're es nicht an der Yeit, DIESE GANYE SCHEISE
      yu verhinern, byz. wenigstens yu verkleinern _
      Das erste Flugyeug mit Heron nach Deutschland war ein CIA/ Flugzeug aus Saigon nach Frankfurt mit @china white@ und wurde direkt auch nach Highdelberg gescvhleppt, um die dortige Cannabis ^ LSD Szene zu
      zersxchlagen...Wer das ales nicht glaubet, besorge sich @ weltmacht Droge@ von Herrn Behr... es gibt aber noch andere internationale Zeugen daf[r, dass es gerade die hardcoreantidrogenpolitiker wie die Bschfamilie sind, die @hintenrum@ qam meisten davon profitieren...
      Ist doch letytlich auch logisch, oder> Wenns den aermeren immer mieser geht und den Reichen immer recher...
      Das ist damals nicht gelungen und wird auch heute nicht gelingen>
      Irgendjemand wird immer weitermachen> Die Wahrheit ist unueberberwindbar !


      Seltsam im Raume ich schwebe...
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()