Die sogenannte Unterbringung - also die Behandlung eines psychisch kranken Menschen wider dessen Willen- wird in verschiedenen EU-Staaten völlig unterschiedliche gehandhabt.
Im Vergleich von Österreich zu Deutschland fällt eine oft zurückhaltende Handhabung der österreichischen Rechtsprechung im Vergleich zur deutschen auf. So gilt zB überhaupt nicht
-die psych. Erlkrankung als solche (zählt nicht)
- eine finanzielle Gefährdung zB im Rahmen einer Manie, wie ZB wenn Schulden gemacht werden (ist dem Gericht völlig egal)
und der "Unterbringungszeitraum ist im allgemeinen WESENTLICH
kürzer. Das heißt im Klartext, eine Behandlung auf der "geschlossenen" Station, die länger als 2 (max. 3) Wochen dauert, ist der absolute Ausnahmefall.
Das Verhältnis offene/geschlossene Betten auf psychiatrischen Anstalten
ist auch in Österreich im Vergleich zu Deutschland wesentlich höher.
Um auch noch Südtirol (Italien) als Vergleich heranzuziehen:
dort gibt es noch weniger
"geschlossene" Betten.
Allerdiings; umso mehr "Zwangsbehandllungen mit Depotpräparaten
und Verfügungsgewalt zB durch den Bürgermeiister eines Ortes, der über Zwangseinweisungen entscheidet....
In Ö besteht oft das Problem, einen manischen Patienten, der sich bis ans
Lebensende verschuldet, nicht "zwangsbehandeln" zu dürfen, auch wenn man weiß, dass die Folgen für das Leben katastrophal sein werden.
In D. werden - im Vergleich - Patienten sehr schnell sehr lange in geschlossenen Abteilungen behandelt.
In den Vereingiten Staaten wiederum ist die größte psychiatrische Anstalt
das Los Angeles Stadt-Gefängnis. Unbestrittenenermaßen....
Lösungsvorschläge?
Und zwar niicht schnellgeschossene, sondern ernstüberdachte?
PS: Aus verschiedenen Gründen erscheint mir persönlich derzeit der öst. Mittelweg als sehr gangbar. Korrekturen/Diskusssionsbeiträge jederzeit willkommen!!!
Im Vergleich von Österreich zu Deutschland fällt eine oft zurückhaltende Handhabung der österreichischen Rechtsprechung im Vergleich zur deutschen auf. So gilt zB überhaupt nicht
-die psych. Erlkrankung als solche (zählt nicht)
- eine finanzielle Gefährdung zB im Rahmen einer Manie, wie ZB wenn Schulden gemacht werden (ist dem Gericht völlig egal)
und der "Unterbringungszeitraum ist im allgemeinen WESENTLICH
kürzer. Das heißt im Klartext, eine Behandlung auf der "geschlossenen" Station, die länger als 2 (max. 3) Wochen dauert, ist der absolute Ausnahmefall.
Das Verhältnis offene/geschlossene Betten auf psychiatrischen Anstalten
ist auch in Österreich im Vergleich zu Deutschland wesentlich höher.
Um auch noch Südtirol (Italien) als Vergleich heranzuziehen:
dort gibt es noch weniger
"geschlossene" Betten.
Allerdiings; umso mehr "Zwangsbehandllungen mit Depotpräparaten
und Verfügungsgewalt zB durch den Bürgermeiister eines Ortes, der über Zwangseinweisungen entscheidet....
In Ö besteht oft das Problem, einen manischen Patienten, der sich bis ans
Lebensende verschuldet, nicht "zwangsbehandeln" zu dürfen, auch wenn man weiß, dass die Folgen für das Leben katastrophal sein werden.
In D. werden - im Vergleich - Patienten sehr schnell sehr lange in geschlossenen Abteilungen behandelt.
In den Vereingiten Staaten wiederum ist die größte psychiatrische Anstalt
das Los Angeles Stadt-Gefängnis. Unbestrittenenermaßen....
Lösungsvorschläge?
Und zwar niicht schnellgeschossene, sondern ernstüberdachte?
PS: Aus verschiedenen Gründen erscheint mir persönlich derzeit der öst. Mittelweg als sehr gangbar. Korrekturen/Diskusssionsbeiträge jederzeit willkommen!!!