Sie fragt dort unter dem Thread "Prozesskostenhilfe" nach der Höhe des Einkommens, das sie haben darf um diese bewilligt zu bekommen...
Da ihr auch cum grano salis
keine konkrete Antwort geben konnte, würde ich diejenigen bitten die in beiden Foren schreiben können/wollen, ihr folgendes mitzuteilen:
" Die Höhe des Nettoeinkommens liegt bei uns in Ba-Wü knapp unter 400 €, d.h. man kann vom realen Nettoeinkommen die monatlichen Miet-, Durchschnitts-Heizkosten, die Müllabfuhrkosten, aussergewöhnliche Gesundheitskosten und vieles andere mehr - aber z.B. NICHT die Stromkosten ! - abziehen - und wenn man dann auf einem Rest unter 395.- € ist, bekommt man die Prozesskostenhilfe OHNE Ratenrückzahlung....
Liegt man darüber, darf man dann anschliessend - unabhängig vom Prozessausgang - den gesamten Betrag an die jeweilige Landesoberkasse in Raten wieder zurückbezahlen....
Cum grano salis hat aber insofern natürlich recht, dass auch die vermutliche Erfolgsaussicht eine gewisse Rolle spielt bei der Entscheidungsfindung....hier in BaWü sind die Richter angewiesen, aus Spargründen Anträge auf Prozesskostenhilfe nun ultragenau zu prüfen und die Rechtspfleger werden Dir selbst im vorläufigen Erfolgsfall nach Ablauf von gewissen Fristen nochmals das Formblatt schicken, um zu prüfen ob sich Deine wirtschaftliche Situation zwischenzeitlich verbessert hat und Du nun ein/zwei Jahre später die Prozesskostenhilfe zurückbezahlen kannst wegen einer Erbschaft oder eines Lottogewinns, denn "die PKH stammt ja aus Steuergeldern"....Es ist schon viel Arbeit insgesamt, aber trotzdem viel Erfolg !
Und bitte dran denken: Vorsätzliche Falschangaben könnten eine Strafverfolgung nach sich ziehen...
lg
Eule4
°~°
Und danke an die/den ÜbermittlerIn !
ich sehe gerade: Das steht so ähnlich auch in dem PDF-Merkblatt, welches cum grano salis eingestellt hat...
Jedenfalls habe ich mittels Prozesskostenhilfe einen Chefarzt verklagt und zumindest teilweise recht bekommen, ohne einen Cent selbst bezahlen zu müssen...ein bisschen Praxis habe ich also damit.
Da ihr auch cum grano salis
keine konkrete Antwort geben konnte, würde ich diejenigen bitten die in beiden Foren schreiben können/wollen, ihr folgendes mitzuteilen:
" Die Höhe des Nettoeinkommens liegt bei uns in Ba-Wü knapp unter 400 €, d.h. man kann vom realen Nettoeinkommen die monatlichen Miet-, Durchschnitts-Heizkosten, die Müllabfuhrkosten, aussergewöhnliche Gesundheitskosten und vieles andere mehr - aber z.B. NICHT die Stromkosten ! - abziehen - und wenn man dann auf einem Rest unter 395.- € ist, bekommt man die Prozesskostenhilfe OHNE Ratenrückzahlung....
Liegt man darüber, darf man dann anschliessend - unabhängig vom Prozessausgang - den gesamten Betrag an die jeweilige Landesoberkasse in Raten wieder zurückbezahlen....
Cum grano salis hat aber insofern natürlich recht, dass auch die vermutliche Erfolgsaussicht eine gewisse Rolle spielt bei der Entscheidungsfindung....hier in BaWü sind die Richter angewiesen, aus Spargründen Anträge auf Prozesskostenhilfe nun ultragenau zu prüfen und die Rechtspfleger werden Dir selbst im vorläufigen Erfolgsfall nach Ablauf von gewissen Fristen nochmals das Formblatt schicken, um zu prüfen ob sich Deine wirtschaftliche Situation zwischenzeitlich verbessert hat und Du nun ein/zwei Jahre später die Prozesskostenhilfe zurückbezahlen kannst wegen einer Erbschaft oder eines Lottogewinns, denn "die PKH stammt ja aus Steuergeldern"....Es ist schon viel Arbeit insgesamt, aber trotzdem viel Erfolg !
Und bitte dran denken: Vorsätzliche Falschangaben könnten eine Strafverfolgung nach sich ziehen...
lg
Eule4
°~°
Und danke an die/den ÜbermittlerIn !
ich sehe gerade: Das steht so ähnlich auch in dem PDF-Merkblatt, welches cum grano salis eingestellt hat...
Jedenfalls habe ich mittels Prozesskostenhilfe einen Chefarzt verklagt und zumindest teilweise recht bekommen, ohne einen Cent selbst bezahlen zu müssen...ein bisschen Praxis habe ich also damit.
"So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."
Felix Kriwin
Felix Kriwin
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