Hat ja nun doch recht lange gedauert bis die mitgekriegt haben, dass da was nicht in Ordnung ist...aber immerhin !
"Behörden oder Gerichte werden bei der Zwangsbehandlung psychisch Kranker
künftig ganz genau hinschauen. Diese Kontrolle mag für die Ärzte ein
Ärgernis darstellen, doch der BGH hat im Sinne des Patientenschutzes
geurteilt: Die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft haben den Schutz
des Rechts am Nötigsten.
+++++++++++
Der Ärger der Ärzte ist verständlich: Bis die vom Bundesgerichtshof
angemahnte Neuregelung zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker steht,
stecken sie in einem juristischen Dilemma. Einerseits müssen sie helfen,
das gebietet die ärztliche Pflicht. Andererseits dürfen sie nicht
helfen, denn dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Und sobald das aus
Karlsruhe angemahnte Gesetz da ist, wird ihre Arbeit deutlich
komplizierter - denn Behörden oder Gerichte werden ihnen auf die
Finger sehen.
+++++++++++
Unter welchen Bedingungen darf ein psychisch Kranker gegen seinen
eigenen Willen medikamentös behandelt werden? Darüber hatte jetzt der
Bundesgerichtshof zu entscheiden - und ist zu einem Urteil gekommen, das
für Unmut bei den Ärzten sorgt.
++++++++++++
Und dennoch hat der BGH Recht: Der dürre Paragraf, der es bisher
erlaubte, Menschen gegen ihren Willen mit Medikamenten zu behandeln,
vermag einen derart gravierenden Eingriff in die Grundrechte der
Patienten nicht zu rechtfertigen. Wenn es um die körperliche
Unversehrtheit geht, dann ist eine Pauschalermächtigung zu vage; wie
wird der Patient geschützt, wer schützt ihn - all das gehört ins Gesetz.
Dahinter steckt kein generelles Misstrauen gegen die Ärzteschaft. Sondern die Erkenntnis, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft
den Schutz des Rechts am Nötigsten haben - Menschen, die nicht einmal
mehr begreifen können, dass sie Hilfe benötigen. Wovor sie geschützt
werden müssen?
Vor Schlendrian vor allem - oder vor der allzu menschlichen
Bequemlichkeit, die manchen Arzt womöglich doch zum (Zwangs)-Medikament greifen
lässt, wo er es besser gelassen hätte. "
sueddeutsche.de/panorama/bgh-u…-bequemlichkeit-1.1415154
Allerdings glaube ich das alles erst dann, wenn ich Beispiele dafür sehe....
lg
eule4
"Behörden oder Gerichte werden bei der Zwangsbehandlung psychisch Kranker
künftig ganz genau hinschauen. Diese Kontrolle mag für die Ärzte ein
Ärgernis darstellen, doch der BGH hat im Sinne des Patientenschutzes
geurteilt: Die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft haben den Schutz
des Rechts am Nötigsten.
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Der Ärger der Ärzte ist verständlich: Bis die vom Bundesgerichtshof
angemahnte Neuregelung zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker steht,
stecken sie in einem juristischen Dilemma. Einerseits müssen sie helfen,
das gebietet die ärztliche Pflicht. Andererseits dürfen sie nicht
helfen, denn dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Und sobald das aus
Karlsruhe angemahnte Gesetz da ist, wird ihre Arbeit deutlich
komplizierter - denn Behörden oder Gerichte werden ihnen auf die
Finger sehen.
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Unter welchen Bedingungen darf ein psychisch Kranker gegen seinen
eigenen Willen medikamentös behandelt werden? Darüber hatte jetzt der
Bundesgerichtshof zu entscheiden - und ist zu einem Urteil gekommen, das
für Unmut bei den Ärzten sorgt.
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Und dennoch hat der BGH Recht: Der dürre Paragraf, der es bisher
erlaubte, Menschen gegen ihren Willen mit Medikamenten zu behandeln,
vermag einen derart gravierenden Eingriff in die Grundrechte der
Patienten nicht zu rechtfertigen. Wenn es um die körperliche
Unversehrtheit geht, dann ist eine Pauschalermächtigung zu vage; wie
wird der Patient geschützt, wer schützt ihn - all das gehört ins Gesetz.
Dahinter steckt kein generelles Misstrauen gegen die Ärzteschaft. Sondern die Erkenntnis, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft
den Schutz des Rechts am Nötigsten haben - Menschen, die nicht einmal
mehr begreifen können, dass sie Hilfe benötigen. Wovor sie geschützt
werden müssen?
Vor Schlendrian vor allem - oder vor der allzu menschlichen
Bequemlichkeit, die manchen Arzt womöglich doch zum (Zwangs)-Medikament greifen
lässt, wo er es besser gelassen hätte. "
sueddeutsche.de/panorama/bgh-u…-bequemlichkeit-1.1415154
Allerdings glaube ich das alles erst dann, wenn ich Beispiele dafür sehe....
lg
eule4
"So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."
Felix Kriwin
Felix Kriwin
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