D: BGH-Urteil zu Zwangstherapie psychisch Kranker .....

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    • D: BGH-Urteil zu Zwangstherapie psychisch Kranker .....

      Hat ja nun doch recht lange gedauert bis die mitgekriegt haben, dass da was nicht in Ordnung ist...aber immerhin !

      "Behörden oder Gerichte werden bei der Zwangsbehandlung psychisch Kranker
      künftig ganz genau hinschauen. Diese Kontrolle mag für die Ärzte ein
      Ärgernis darstellen, doch der BGH hat im Sinne des Patientenschutzes
      geurteilt: Die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft haben den Schutz
      des Rechts am Nötigsten.


      +++++++++++
      Der Ärger der Ärzte ist verständlich: Bis die vom Bundesgerichtshof
      angemahnte Neuregelung zur Zwangsbehandlung psychisch Kranker steht,
      stecken sie in einem juristischen Dilemma. Einerseits müssen sie helfen,
      das gebietet die ärztliche Pflicht. Andererseits dürfen sie nicht
      helfen, denn dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Und sobald das aus
      Karlsruhe angemahnte Gesetz da ist, wird ihre Arbeit deutlich
      komplizierter - denn Behörden oder Gerichte werden ihnen auf die
      Finger sehen.
      +++++++++++
      Unter welchen Bedingungen darf ein psychisch Kranker gegen seinen
      eigenen Willen medikamentös behandelt werden? Darüber hatte jetzt der
      Bundesgerichtshof zu entscheiden - und ist zu einem Urteil gekommen, das
      für Unmut bei den Ärzten sorgt.
      ++++++++++++
      Und dennoch hat der BGH Recht: Der dürre Paragraf, der es bisher
      erlaubte, Menschen gegen ihren Willen mit Medikamenten zu behandeln,
      vermag einen derart gravierenden Eingriff in die Grundrechte der
      Patienten nicht zu rechtfertigen.
      Wenn es um die körperliche
      Unversehrtheit geht, dann ist eine Pauschalermächtigung zu vage; wie
      wird der Patient geschützt, wer schützt ihn - all das gehört ins Gesetz.

      Dahinter steckt kein generelles Misstrauen gegen die Ärzteschaft. Sondern die Erkenntnis, dass die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft
      den Schutz des Rechts am Nötigsten haben - Menschen, die nicht einmal
      mehr begreifen können, dass sie Hilfe benötigen. Wovor sie geschützt
      werden müssen?

      Vor Schlendrian vor allem - oder vor der allzu menschlichen
      Bequemlichkeit, die manchen Arzt womöglich doch zum (Zwangs)-Medikament greifen
      lässt, wo er es besser gelassen hätte.
      "

      sueddeutsche.de/panorama/bgh-u…-bequemlichkeit-1.1415154

      Allerdings glaube ich das alles erst dann, wenn ich Beispiele dafür sehe....


      lg
      eule4
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 5 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • ist natürlich ein heikles thema.

      in der klinik, in der ich zuletzt auf akutpsych gearebeitet habe, waren fixierungen ein allerallerallerletztes mittel, meist um fremdschädigung zu unterbinden bzw. zu vermeiden.
      eine "zwangsmedikamentierung" mit einer iM-injektion kam in der ganzen zeit ein einziges mal vor, zudem noch nach ausgiebiger diskussion im GANZE team. (ärzte, pfleger, therapeuten)
      es war allerdings auch eine etwas andere klinik, mit tiefenpsychologisch fundiertem, verhaltenstherapeutischem konzept.

      ich glaube (hoffe) in keiner klinik wird heutzutage "so mal eben aus der hüfte" zu zwangsmaßnahmen gegriffen.
      diese zeiten sollten (hoffentlich) vorbei sein, da auch die psychiatrien nicht mehr im "geschützten Nebel" agieren.

      bei meinem letzten aufenthalt auf einer geschlossenen (im mai diesen jahres) wurde ich sehr gut betreut und konnte zügig auf eine offene verlegt werden....
      da war niemand fixiert oder zum zombie gespritzt....

      lg
      oki

      und wenn ich solch olle kamellen lese wie "vor 10 jahren musste ich mal haldol schlucken, obwohl ich es nicht wollte o.ä." kann ich schonmal gaaanich.
      oki
      Osakidersanftmütige .......... 8o .......... 8) .......... :thumbup: .......... :rolleyes: .......... :love:
    • Mit diesem Beschluss beweist der BGH einmal mehr, dass wir hier in einem Rechtsstaat leben. Zwangsbehandlung bedeutet ja denknotwendig "gegen den Willen" des Betroffenen, wenn er keinen Willen hätte, wäre Zwang ja gar nicht nötig. Wenn aber jemand noch seinen Willen hat, dann muss im Zweifel dessen Willen maßgeblich sein. Diesen Willen durch den Willen eines anderen zu ersetzen, hier den Willen des Betreuers, erfordert sehr markante Gründe, die in der Güterabwägung überwiegen. Und deshalb hat der BGH das richtiger Weise auch unter den Einwilligungsvorbehalt des Gerichts gestellt, damit nicht etwa Zweckmäßigkeitserwägungen (der ist dann so schön ruhig) maßgeblich sind.
    • Also mal ganz abgesehen von der langen Zeit, die die obersten Juristen gebraucht haben....

      Jannis schrieb:

      hier in einem Rechtsstaat leben.
      es gibt ja im Falle der Zwangspsychiatrisierung noch ein weiteres menschenrechtswidriges Element neben Fixierung und Zwangsmedikation -Der allerschlimmste Gewaltverbrecher im Knast
      hat vom 1. Tag der U-Haft bis zum letzten Tag der Strafhaft jeweils das Recht auf eine Stunde Hofgang, also Bewegung an der frischen Luft...

      Für psychiatrisch Zwangsuntergebrachte in D gilt dieses Menschenrecht aber anscheinend nicht ....Einige durften niemals raus, sondern nur durch den 15cm-Schlitz der Fenster die "Aussenwelt betrachten"...

      lg
      eule4
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • Ich habe noch 14 Tage Fixierung in einem schalldichtem Raum, ohne Möglichkeit nach draußen zu sehen, Bilder oder einem Fernseher erlebt, geschweige denn von der Zwangsbepumtung mit Psychogift. Scheint es ändert sich etwas und das ist gut so :)

      Wenn die Maßnahmen heruntergefahren werden um über Menschen Kontrolle auszuüben, wird es automatisch auch immer weniger Verrückte geben..

      Der Bewußtseinswandel, wird jetzt anscheinend auch schon juristisch verankert, weiter so :heart:


      LG Tobi
    • Die Gerichte können nur auf das reagieren, was sie wissen. Wenn ich mir die vorstehenden zwei Beiträge durchlese, gehe ich davon aus, dass Richter sowas nicht mitspielen würden. Um die Patientenrechte insgesamt zu stärken, müssen Grundsatzurteile her, dafür ist es aber erforderlich, dass Klagen eingereicht und Strafanzeigen gestellt werden, weil die Justiz ohne Anstoß nicht handeln kann. Leider fehlt dafür den meisten Betroffenen die Kraft.
    • Leider kannten wir uns damals noch nicht Jannis. Ein kleinig wenig schlechtes Gewissen habe ich schon, nicht juristisch gehandelt zu haben, nach Deinem letzten Beitrag.
      Denn auch damals wurde sich bei mir nicht an geltendes Recht gehalten, denn heute weiß ich, das eine derartige Isolation wie sie bei mir der Fall gewesen ist,
      nicht zulässig war - sondern das zu Fixierten ständiger Sichtkontakt gewährleistet sein muß.

      Zudem wurde mir die Patientenklingel weggenommen - ist das allein nicht auch schon verboten?

      Kurz vor Verjährung, ist es mir mit Hartnäckigkeit gelungen, Einblick in meine Patientenakte zu bekommen. Auch deshalb,
      weil ich da soetwas wie "Kooperation" feststellen konnte, habe ich von einem Strafantrag abgesehen.

      Desweiteren läßt sich ein Bewußtseinswandel Nicht juristisch erzwingen. Oder?
      Aber darum geht es Dir wahrscheinlich auch Nicht, sondern einfach um puren (Selbst)schutz.

      Wenn Maßnahmen verboten werden, die den Charakter von Züchtigung haben, ist das auch ein Schutz für das Personal,
      weil sie sich andernfalls seelisch bankrott gehen und abstumpfen.



      LG Tobi
    • Bei mir war es damals so:

      Respek: tDer Staionsarztpsychiater aus Kasachstan, der Richter vom AG Calw war ein "Vertreter", kannte sich also nicht aus...
      Ich sitze da mit einer durch hochdosiertem Cortisolbhandlung ausgelöste Manie und denke mir: Nein, diesmal brauchst Du keinen Rechtsanwalt....
      War aber Fehledenken !
      Dieser "Hilfsrichter" hing förmlich an den Lippen des kasachischen Psychiaters, der ständig sagte "sehen sie, sehen sie !", nachdem ich ihn zugegebenermassen ziemlich höhnisch fixiert hatte...
      Also kriegte ich die "Höchststrafe": 6 Wochen Zwangspsychiatrisierung...

      Die Frage, ob das zuvor behandelnde Krankenhaus, nämlich das KKL-Krankenhaus Langensteinbach da vielleicht qua Aufklärungslücke vielleicht einen Fehler gemacht hat, kam gar nicht auf...Laut Langensteinbach kommen bei hochdosierten Cortisolbehandlungen nur in 3 % aller Fälle "Probleme" vor, meist aber Depressionen.

      So steht es auch im Beipackzettel von Prednisolon: Depressionen oder "euphorische Zustände", der Terminus "Manie" wird unterschlagen !

      Muss ja wohl auch juristische Gründe haben, oder ?

      Sorry, aber ich kann gerade nicht mehr...bis die Tage !



      Gottseidank gab es auch dann noch einen Chefarzt dort, mit dem ich Schach spielte und der mir nicht nur alles klarer machte, sondern auch dafür sorgte dass ich relativ rasch
      raus konnte ...
      Mein 1. Weg ging an die Poststelle im EG: Der kasachische Psychiater hatte nämlich einen "Dr" auf seinem Türschild und seinen "Kärtchen" stehen...
      Und wie es der Zufall so will: aus "gut informierten Kreisen" kriegte ich die Informationm dass dieser Typ nie und nimmer promoviert hat !
      3 Tage nach meinem Fax an die Staatsanwaltschaft Tübingen war der "Dr." an der Tür des Stationspsychiaters ja dann auch weg,
      Aber anderseits- explizit an Jannis jetzt ! - interessiert die dort das "keinen Scheiss!"
      Bei mir hat ein Amtsgerichtsdirektor a.D. z.B ein Fax zu meinen Händen über das Dienstzimmer der Station 5B geschickt, welches ich nie gekriegt habe ....
      Mann stelle sich das vor: Verletzung des Postgeheimnisses auf der Ebene von Pflegern, Schwestern und WischiWaschitrullas...
      Einzige Reaktion dieser Pflegerclique im nachhinein:
      "Ja , jetzt sagen sie dochmal: Wo hehr kennen sie denn den Hern Mutz ?" ( Eben den ehemaligen Amtsgerichtsdirektor).

      Respekt liess sich daraus nicht herleiten, weder für die Untersdchlagung des Faxes noch für sonstwas...

      Also ging ich mal wieder "fremd" und habe vom Vorplatz neben dem Tor dann auf der Station angerufen, dass ich mich jetzt gleich VOR DEM TOR von einem
      Mercedes-Benz abholen lassen werde...

      Die hatten da noch gar nicht mitgekriegt, dass ich nicht mehr auf Station war ( - was übrigens bereits am 2,/3.Tag passierte: Dienstag Nacht wurde ich bewusstlos aufgrund einer hohen Dosierung von "irgendwas" eingeliefert, am Donnerstegabend verliess ich die psychiatrische Klinik Station 5B bereits wieder durch den Vorderausgang, weil das Personal viel zu viel beschäftigt war mit anderen Dingen und irgend jemand die Tür weit offen stehen lassen hatte...

      War dann mein 1. "Ausflug" von 5 oder 6 in den 6 Wochen....
      Ich konnte jeweils bei der "Rückkehr" einige Flaschen Rotwein innerhalb des Klinikgeländes deponieren und mich dann auf der Station melden, wo man mich natürlich dann sofort per "Blasinstrument" auf Alkohol gemessen hat...
      "Naja, 0,53" sagte eine Schwester: " damit dürften sie ja sogar noch autofahren, wegen der Differenz"...
      WAS also ist los - muss jeder nur nach Geld gieren oder kann man/frau sich nicht auch nach anderen Dingen
      sehnen ?
      So langsam verstehe ich diese zutiefst Mammongeile Welt echt kaum noch...
      Dabei vin ich nicht mal neidisch - ich frage mich nur was passieren wird, wenn endlich ALLE REICH sein werden... :D

      Ist ja irgendwo lachhaft auch, oder ?

      lg
      eule4
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • Mir geht es darum, dass diese Vorgänge nicht hinter verschlossenen Türen stattfinden dürfen. Wer nichts zu verbergen hat, kann sich überprüfen lassen. Alles, was in der Psychiatrie stattfindet muss verhältnismäßig sein, d.h. die Zweck-/Mittelrelation muss gewahrt werden, der Gesetzeslage entsprechen und der Spruchpraxis der oberinstanzlichen Gerichte. Wenn dies so wäre, könnte dem Betroffenen auch dort nicht mehr viel zustoßen.

      Tatsächlich ist es in der Praxis aber so:

      1. Der Patient wird eingewiesen und bekommt sofort irgendwas, was ihn ruhigstellen soll. Nebenwirkung: Er ist ballaballa und nicht mehr natürlich einsichtsfähig.

      2. Am nächsten Tag kommt der Richter und sieht nur, der kann ja gar nichts mehr selbst entscheiden und hält diesen Effekt für einen Krankheitssymptom, obwohl das Medikament dafür verantwortlich ist. Im übrigen verlässt er sich auf das, was der Arzt ihm einflötet. Damit ist der Unterbringungsbeschluss da.

      3. Damit das alles schön rechtsstaatlich aussieht, ordnet der Richter dem Patienten einen Rechtsanwalt bei und zwar einen solchen, der ihm bereits in vorherigen Verfahren keine Scherereien gemacht hat, also ein Pfeife, der macht, was der Richter ihm sagt. Was glaubt Ihr, was das für Anwälte sind, die sich mit einem derart lächerlich bezahlten Job ködern lassen? - Die besten sicher nicht. Mir wollte man auch so einen beiordnen, was für eine Type..... Mein Tip: Nie den nehmen, der einem beigeordnet wird, man hat freie Anwaltswahl! Bräuchte ich einen, würde ich wahrscheinlich eine Fachanwalt für Sozialrecht nehmen, wenn es um die strafrechtliche Aufarbeitung geht, einen Fachanwalt für Strafrecht.

      In den drei Wochen, die ich dort war, haben diese Kollegen keinen einzigen Patienten herausgeholt, ich aber vier Mitpatienten (das waren 100% derer, die ich vertreten habe), weil ich wirtschaftlich nicht auf das Gericht angewiesen war. Diese System ist krank, weil es so nicht funktionieren kann, denn letztlich steuert allein der Arzt das ganze Geschehen, weil er den Richter lenkt und der den Anwalt.

      Viel besser wäre es, wenn ein restlos unabhängiger Anwalt regelmäßig offene Sprechstunden abhielte und von einer unverdächtigen Seite dafür bezahlt würde. Ich habe es in einem anderen Fall erlebt, es ging um eine Patientin die wegen einer Bagatellstraftat in der Forensik einsaß und heute noch (und bis an ihr Lebensende) dort wäre, wenn wir nicht die volle juristische Breitseite abgeschossen hätten. Auch während sie dort war, kam es immer wieder zu unerträglichen Übergriffen und die Ärzteschaft und das Pflegepersonal schien mir sehr erstaunt, wenn ich denen mit persönlichen Konsequenzen gedroht hatte. Dies geschah teils persönlich, oft reichte es telefonisch aus. Man wollte mir auch den Zugang zu ihr verwehren ("Zeigen Sie mir mal Ihre Vollmacht" - Wie denn, wenn ich sie nicht sehen kann?), dem richterlichen Beschluss, nach dem ich jederzeit Zugang hatte, musste man sich dann aber zähneknirschend beugen.

      Ich habe aber auch mal einen ganz tollen Richter kennengelernt, der hatte mich bei einem Besuch meines Mandanten kennengelernt und mich auf dessen Wunsch als Verfahrenspfleger eingesetzt. Die Wellenlänge stimmte einfach. Der stand in ständigem Kontakt mit mir, hat, wenn es berechtigt war, auch schon mal das Votum der Ärzte angezweifelt und auf meinen Zuruf die Pflegschaft wieder aufgehoben, als es meinem Mandanten wieder gut ging. Der ist nach der sehr schnellen Beendigung des Verfahrens sogar privat bei meinem Mandanten auf einen Kaffee vorbeigefahren, um zu sehen, wie es ihm geht. So geht das auch, dieser Richter war aber die völlig Ausnahme!!! - Leider ist er pensioniert.

      Allein von der Änderung einer Gesetzeslage haben wir nichts, es müssen Menschen her...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jannis ()

    • Jannis schrieb:


      Allein von der Änderung einer Gesetzeslage haben wir nichts, es müssen Menschen her...



      That´s it.


      Es braucht Menschen, mit großem Herz und Verstand. Nicht kleinherzig, sondern großherzig.

      Nach 14 Tagen Fixierung wurde ich von einer Krankenschwester entbunden, es hätte auch ein Arzt sein können, aber es war nun einmal eine liebende Krankenschwester, die das eigenverantwortlich ohne Weißkittelbefragung gemacht hat.

      Als springenden Punkt meine ich, jeder einzelne braucht einen Bewußtseinswandel und ist für seinen verantwortlich, denn den kann man nicht für einen anderen machen. Die tiefe Einsicht in Frieden und des nicht verletzen (wollens). Diese Menschen brauchen wir.
      Und diese Menschen sind wir. Nichts wirkliches kann bedroht werden und wir sind friedliche, geistige Seelen.
      Ohne diese Erkenntnis, komme es immer wieder zu diesen Schutz und Verteidigungsmechanismen.


      LG Tobi
    • Menschen mit Herz kann man sich wünschen, dadurch kommen sie aber nicht.

      Aus Patientensicht spielen in einer solchen Situation alle Beteiligten gegen ihn, die Ärzte, die Pfleger, die Richter und sogar die eigenen Anwälte, die vom Gericht beauftragt worden sind.

      An diese Stelle gehört eine unabhängige Kontrollinstanz, nämlich unabhängig bezahlte Anwälte, die sich vor Ort den Missständen annehmen. Ich würde das machen, allerdings nur bei entsprechend guter Bezahlung.

      Fixierung geben fast nie einen Sinn, längerfristige schon mal gar nicht, ebenso wie der Entzug sonstiger Freiheitsrechte, wenn sie durch nichts geboten erscheinen.Dann handelt es sich um nichts anderes als rechtswidrige Schikane. Ich hatte es ja noch recht gut angetroffen, allerdings war bereits die Vorenthaltung meines notebooks und meines Handys unzulässig, weil dies nicht im Unterbringungsbeschluss stand, es geht immerhin um das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

      Es hat keinen Zweck, über das Geschehen betroffen zu sein, dadurch erreicht man nichts. Man muss mit den Spielregeln derer da draußen um sein Recht kämpfen, das kann aber der bereits Geschwächte nicht, deshalb braucht er jemanden, der die Rechte auch durchsetzen kann, notfalls im Wege der Konfliktverteidigung und das ist der Anwalt. Gute Anwälte sind niemals everybodys darling, es muss da auch schon mal gehörig scheppern..