Invaliditätspension in Österreich - Teilinvalide werden auf den Arbeitsmarkt geworfen

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    • Invaliditätspension in Österreich - Teilinvalide werden auf den Arbeitsmarkt geworfen

      heise.de/tp/blogs/8/152815

      "

      Seit Jahren ist in Österreich das angeblich viel zu niedrige
      Pensionsalter im Visier der Politik. Hauptverdächtige neben
      "Frühpensionisten" bzw. Frührentnern: die Invaliditätspensionisten. Nun
      soll es ernst werden mit "Rehabilitation vor Pension".


      Über den Sommer wurde rasch eine Novelle zur Invaliditätspension zur
      Begutachtung ausgeschickt. Befristete Invaliditätspensionen für Menschen
      unter 50 Jahre sollen prinzipiell abgeschafft werden. Da nur 15% sofort
      eine unbefristete Pension bekamen, fallen die meisten unter die neue
      Regelung.
      Wer eine medizinische Rehabilitation bei der
      Pensionsversicherungsanstalt (PVA) macht, soll als "Rehabilitationsgeld"
      das erhöhte Krankengeld erhalten, das beim letzten Job zugestanden
      wäre. Dumm nur, dass viele aus der Arbeitslosigkeit kommen und der
      letzte Job oft viele Jahre zurück liegt (die Inflation wird nicht
      berücksichtigt) und mitunter die Firma nicht mehr existiert.


      Wer beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Umschulung oder
      Wiedereingliederungsmaßnahme macht, erhält zum Arbeitslosengeld, das
      55-60 Prozent des Jahresnetto des letzten Jobs ausmacht, immerhin 25
      Prozent dazu.


      Praktisch für den Staat: Beide Bezüge werden nur 12 mal ausbezahlt
      und nicht 14 mal im Jahr wie die Pension. Für viele ein Verlust. Auch
      gibt es im Gegensatz zur Pension keine Ausgleichszulage mehr, die die
      Bezüge auf 815 Euro (2012) erhöht. Wer weniger Geld bekommt, darf zwar
      Mindestsicherung beantragen, müsste aber vorher fast sein gesamtes
      Vermögen "verwerten".


      Ziel der groß angekündigten Rehabilitation ist nicht die volle
      Arbeitsfähigkeit, sondern nur jene für einen Halbtagsjob. Die nach wie
      vor teilinvaliden Menschen werden möglichst rasch auf den Arbeitsmarkt
      gedrängt, wo sie sich für nicht existenzsichernde Teilzeitjobs verkaufen
      sollen. Das Sozialministerium glaubt, nur mehr 10% würden arbeitslos
      und alle anderen fänden nach Rehab oder Umschulung eine Arbeit.
      "Sozialökonomische Betriebe" sollen verstärkt eingesetzt werden. Diese
      sind schon froh, wenn 30% wieder einen Job finden.
      Eine Mitwirkungspflicht, auch bei Auswahl und
      Planung der Rehab, wird eingeführt. Wer die Zwangsrehab - freie Arztwahl
      gibt es nicht - verweigert, dem wird der Bezug für mindestens 6 Wochen
      gestrichen. Aufgrund ungeklärter Schnittstellen zwischen PVA,
      Krankenkasse und AMS ist die Belehrung über und die Verhängung von
      Sanktionen wie viele andere Details auch unklar.


      Casemanagement gibt es gleich bei drei Stellen: Krankenkasse, AMS und
      die gemeinsame Beratungsstelle fit2work. Fit2work bietet freiwillige
      Beratung für Arbeitnehmer an. Daten durften bislang nur mit Zustimmung
      gespeichert werden. Diese Zustimmungserklärung wird gekippt, weil diese
      die Klienten nur "irritieren" würde. Daten inklusive ärztlicher
      Gutachten sollen nun ungefragt an AMS, Krankenkasse, Hauptverband der
      Sozialversicherung und ans Bundessozialamt übermittelt werden. Mit der
      Vertraulichkeit ist es aus. Krankenkassen erfahren nun, wer das
      "freiwillige Angebot" angenommen hat und wer nicht.


      Die Qualität ärztlicher Gutachten soll durch ein Kompetenzzentrum bei
      der PVA und eine Akademie zur Ausbildung der Gutachter verbessert
      werden. Man bleibt aber weiter bei einem technokratisch-medizinischen
      Gesundheitsbegriff, bei dem psychisch Kranke, die zuletzt 55 % der neuen
      Invaliditätspensionisten ausmachten, kaum noch Chancen haben
      . Mit
      Hundstorfers Mindestsicherung wurde das AMS auch für soziale Randgruppen
      zuständig. Jetzt auch für (Teil)Invalide. Das AMS wird so entsprechend
      dem neoliberalen Aktivierungs- und Arbeitszwangsregime zur zentralen
      Armenpolizei
      ."








      Martin Mair
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • Lieber Felix,

      Tatsache ist das diese Reform schon längst durchgezogen wird bzw. alle befristeten Invalitätspensionen wurden dieses Jahr nicht verlängert! Ausnahmen nehme ich an wird es schon gegeben haben.

      Der grosse Nachteil für die Betroffenen ist, daß die z.B. 2 Jahre die sie dann in der befristeten Pension waren nicht auf die endgültige Pension angerechnet werden, d.h. sie haben 2 Jahre verloren.

      Das Arbeitslosengeld beträgt max. 55% des letzten Nettoverdienstes - sprich wenn jemand 24.000 euro im Jahr verdient hat erhält er monatlich 1100 euro Arbeitslosengeld - das für max. 6 - 10 Monate - das kommt auf das Alter des Betreffenden und div. Umstände an - dann kann er Notstandshilfe beantragen - diese ist 8% niedriger - d. h. er erhält in etwa 1012 euro Notstandshilfe.

      Weder das Arbeitslosengeld noch die Notstandshilfe sind inflationsangepasst - d.h. wenn der betreffende sehr viele Jahre im System hängt - die Inflation liegt ja derzeit ca. bei 3% jährlich bedeutet das ein gewaltiger Kaufkraftverlust.

      Der Betreffende hat meist schon einige oder vielleicht auch viele Pensionsjahre angesammelt und seine Invaliditätspension wäre um vieles höher und die Pension ist jährlich inflationsangepasst.

      Nachteil: er darf nicht einmal geringfügig arbeiten ansonsten verliert er die Pension.

      Natürlich verdienen viele wenige und müssen ev. auch die Mindestsicherung beantragen - aber die wurde ja zumindest erhöht. Der Betrag von euro 814 ist übrigens ein Bruttobetrag nur am Rande bemerkt. Aber bei manchen schauts finanziell auch um vieles besser aus.

      Ein Job muss immer den gesundheitlichen Anforderungen entsprechen - das ist nicht immer so einfach - auf ein niedrigeres Niveau kann oder darf auch nicht umgeschult werden - ausser mit ausdrücklicher Zustimmung - na ja kommt Zeit kommt Rat - beim AMS möcht ich nicht arbeiten nur soviel dazu gesagt - denen haben sie ein schönes Osterei gelegt
    • Tornas schrieb:


      Tatsache ist das diese Reform schon längst durchgezogen wird bzw. alle befristeten Invalitätspensionen wurden dieses Jahr nicht verlängert!

      Hallo Tornas,

      woher hast du diese Info, oder kennst du nur persönlich ein paar Fälle?

      Wurde das Neue - Gesetz überhaupt schon beschlossen, glaube eher das es noch in Begutachtung ist, ???

      Schöne Grüße aus OÖ
      Chiron
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Chiron ()

    • Wer sich noch genauer mit der Materie des neuen Gesetzes beschäftigen will.

      Hier der Gesetzesentwurf samt Erläuterungen zum Download:

      Beguatachtungsentwurf - Sozialversicherungs - Änderungsgesetz 2012

      Beanstandung, Beschwerden und Wünsche bitte direkt an unseren
      (Un-)Sozial-Minister: rudolf.hundstorfer@bmask.gv.at

      Und traut euch ruhig an den Rudi zu schreiben, ich habs schon gemacht und
      überraschend schnell eine kurze (leichtverärgerte :zungezeig: ) Antwort bekommen.

      Chiron
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    • Hallo Chiron,

      du das ist jetzt auch schon wieder einige Zeit her - auf keinen Fall hab ich es von Betroffenen - soviel ich mich erinnern kann dürfte es sich um ein Statement von der PVA gehandelt haben, damit sich die Betroffenen darauf einstellen können. Ich dachte mich damals - na super - die sind jetzt doppelt angeschmiert - nicht nur das sie die Rente nicht verlängert bekommen sie verlieren jetzt auch noch die 2 Jahre bzw. die Zeit die sie in der einstweiligen Pension waren als Anspruchszeit für ihre tatsächliche Pension. Diese Zeit zählt nämlich nicht.

      Auf keinen Fall kann eine Person verpflichtet werden einen Teilzeitjob anzunehmen der finanziell viel ungünstiger wäre - das Gehalt des Job muss auf jeden Fall 75% des letzten Bruttogehaltes betragen und auch die Qualifikation muss annehmbar sein sowie die Anfahrtzeit - ich meine so einfach gehts auch nicht es gibt schon Schutzvorschriften - denn das würde ja sonst bedeuten das derjenige im Alter mit einer viel schlechteren Rente dastehen würde.
    • Hallo Tornas, verpflichtet kann niemand werden, aber für den Job bist du selber verantwortlich.
      Ich habe 3 mal geklagt bis ich meine Pension durch hatte, und der Sachverständige hat der Richterin gesagt..wortwörtlich, ich könne bei Palmers tägl. 4 Stunden Unterhosen zusammenlegen. Ich darauf,... sagen sie mir eine Filiale und ich nehme den Job.
      Er..da müssen sie sich selber drum kümmern.
      Also der Sachverständige sagt welche Tätigkeiten in Frage kämen, aber solche Jobs gibt es nicht am Arbeitsmarkt.Mit den 4 Std. meinte er wäre ich zu 50% noch arbeitsfähig, also Pension abgelehnt.
      Auf die Frage woher ich die restlichen 50% kriege sagte er, sie haben ja einen Mann.

      In seinem Gutachten hat er dann noch formuliert was ich NICHT mache dürfe..z.b Fluglotse, ich hab geglaubt ich spinne.
      Der Kummer, der nicht spricht, nagt am Herzen, bis es bricht.
    • @ einfach sie:
      Danke für den Beitrag, hübsches Foto.

      Ich kenn mich damit zwar nicht so aus, hab aber Angst einmal nicht mehr arbeitsfähig zu sein. Bin zwar so halbwegs gut eingestellt und es verbessert sich seit 3 Jahren, geh auch gern arbeiten, aber meine Phasen spür ich vor allem wenn ich allein bin. D.h. in der Arbeit reiss ich mich zusammen und daheim fall ich in ein Loch, aber ich arbeite daran.
      Das Krankenstandsjahr hat mir gut getan und ich hab es auch gebraucht, aber da ich sehr viel überspiele kann niemand beurteilen wie arbeitsfähig ich wirklich bin. Hab schon mal auf Invaliditätspension angesucht, hab aber in der Zwischenzeit Neurologen gewechselt und die hat mich einfach besser eingestellt, somit war die Untersuchung nicht mehr nötig - aus meiner Sicht. Wollte dann auch weiterarbeiten, denn finanziell schauts einfach damit am besten aus.
      Ein Freund von mir hat MS (multiple sklerose) diagnostiziert bekommen und benötigt ständig Therapie und Medikamente, hat ständig Schmerzen, und muss trotzdem noch arbeiten gehen. Find ich schon sehr hart.
      lg apassionata
    • @einfach sie

      Hallöchen,

      ja natürlich ist jeder für einen Job selbst verantwortlich - nur muss dieser auch zumutbar sein - wenn man zig Jahre im kfm. Bereich Tätig war und 40 Stunden gearbeitet hat und einigermassen gut verdient hat ist es einem nicht zumutbar eine komplett andere Tätigkeit die nicht einmal mit 50% der vorherigen Tätigkeit entlohnt wird anzunehmen.

      Natürlich muss man eine zumutbare Tätigkeit die sowohl den körperlichen als seiner Ausbildung usw. entspricht annehmen ansonsten wird einem der Bezug vom AMS gestrichen.

      Also ich war ja nicht so auf die Invaliditätspension erpicht - aber der Arbeitsmarkt ist im Moment sehr schlecht und die Pension doch um vieles besser als der AMS Bezug - und samt meiner Wirbelsäulengeschichte (Implantat) haben sie sich rausgewunden. Also klagen wollte ich nicht - von Gerichten habe ich die Nase gestrichen voll.

      Bitte der Typ sagt doch grad zu mir als ich ihm die Arbeitsbedingungen beim Steuerberater schildere und das ich nur mehr dort was bekomme - nein dort dürfen sie auf keinen Fall arbeiten da werden sie wieder krank - arbeiten sie halt 20 Stunden - echt ein Vollhirni - denkt er ich kann nicht rechnen.
    • Hallo Jürgen,

      2006 war eine Änderung noch nicht in Sprache - da war ein Einstieg in die Invaliditätspension noch leichter Super das es deiner Mutter zuerkannt wurde! Ich wurde, obwohl ich zusätzlich auch noch gröbere Rückenprobleme habe (Bandscheibenimplantat in der HWS) abgelehnt - werds einfach nochmal probieren bevor das ganze ab Jänner 2014 komplett unmöglich wird.

      Also bezüglich Überganzsphase kann ich dir leider nicht weiterhelfen