Justizirrtum, Gustl Mollath anstelle von Justizministerin Beate Merk (CSU), 7 Jahre in in der geschlossenen Psychiatrie?!

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    • Justizirrtum, Gustl Mollath anstelle von Justizministerin Beate Merk (CSU), 7 Jahre in in der geschlossenen Psychiatrie?!

      denn das wäre offenbar eher gerechtferitgt gewesen.
      Mann kommt nach Ehestreit 7 Jahre in die geschlossene Psychiatrie.
      Ihm wurde ein paranoides Denkgebäude unterstellt.
      Die Denkinhalte entsprachen allerdings den Tatsachen.



      focus.de/politik/deutschland/w…erungsnot_aid_860021.html


      sat1bayern.de/news/20121114/kr…th-justizministerin-merk/

      sueddeutsche.de/bayern/nach-un…llath-verfahren-1.1523589

      LG Tobias

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von positives-denken ()

    • Und wenn die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft für den Knast nicht ausreichen, steckt man sie einfach in die Psychiatrie (Forensik) und lässt sie dort verrotten. "Gutachter" dafür finden sich leicht, mit diesen Idioten hatte ich beruflich hinlänglich zu tun. Und weil alles so schön legal wirkt, heißt es, alles sei "regelkonform und ganz korrekt gelaufen" (- Welche Regel ?)
    • Hallo Jannis,

      wenn man diesen Informationen nachgegangen wäre, damals und sich als wahr herausgestellt hätte, wie wäre dann der Vorwurf der Körperverletzung bewertet worden? Denn ich verstehe es so, dass dies ja die Hauptanklage gewesen ist?

      Viele Grüße Heike
      Recovery beinhaltet eine Wandlung des Selbst, bei der einerseits die eigenen Grenzen akzeptiert werden und andererseits eine ganze Welt voller neuer Möglichkeiten entdeckt wird. Dies ist das Paradoxe an Recovery: Beim Akzeptieren dessen, was wir nicht tun oder sein können, beginnen wir zu entdecken, wer wir sein können und was wir tun können (Patricia Deegan 1996).
    • Hallo Heike, die Straftat selbst spielt dabei eine eher untergeordnete Rolle, es geht um die Prognose. Die Frage heißt, stellt der Betreffende aufgrund seiner Erkrankung eine Gefahr dar oder nicht? Bei dieser Beurteilung ist natürlich die sog. Anlasstat wichtig. Aber selbst wenn es dabei um ein Bagatelldelikt geht, kann es vorkommen, dass jemand dennoch in die Forensik gesteckt wird wenn sich Gutachter finden, die gleichwohl eine Gefährlichkeit sehen. So nach dem Motto: "jetzt hat er ja nur mit der Wasserpistole geschossen, aber das nächste Mal kann es ja ein Maschinengewehr sein." - Man ist in diesen Fällen den Sachverständigen mehr oder minder hilflos ausgeliefert.
    • Von "Nazi-Richtern" etc. habe ich hier gar nichts geschrieben, sondern Heike lediglich zu erklären versucht, unter welchen Gesichtspunkten ein solches Verfahren geführt wird. Das gilt auch nur für Deutschland, wie das in Österreich ist, weiß ich nicht. Das ist für Richter eine verdammt schwierige Kiste, weil sie selbst nicht über die medizinische Fachkunde verfügen und deshalb nur die Aussagen der Gutachter juristisch bewerten können.
      Ich habe mich jetzt mal durch die wesentlichen Verfahrensakten gekämpft, einschließlich der Verfassungsbeschwerde des von mir sehr geschätzten Kollegen Dr. Kleine-Cosack, der fachlich ein Ass ist. Nachdem, was ich so gelesen habe, scheint mir das Vorliegen einer markanten psychischen Störung nicht sehr fernliegend. Fragwürdig scheint mir allerdings, ob die eher geringfügigen Anlasstaten (hier erscheint mir die Argumentation des Gerichts wenig überzeugend) geeignet sind, die Gefährlichkeitsprognose zu stützen. Ein Recht auf Krankheit hat jeder, es sei denn damit verbindet sich die hohe Wahrscheinlichkeit schwerwiegender Straftaten. Geht es z.B. darum, dass jemand zukünftig andere beleidigen wird, reicht das für eine Unterbringung nicht aus.

      Ich bin kein medizinischer Fachmann und Verschwörungstheorien, wie sie aufgeworfen worden sind, misstraue ich ohnehin. Gleichwohl wird jetzt soviel medialer Druck aufgebaut, dass die Strafjustiz vermutlich gar nicht umhin kommt, das Verfahren nochmals aufzurollen. - Es bleibt spannend.
    • Hallo Anders-oki,

      ich denke, ein Jurist, wird sich in seinem Fachgebiet, jedenfalls hoffe ich es, bestens auskennen, dies gehört zu seinem Job. Er mag sicherlich durch etliche Verhandlungen auch einen Einblick in gesundheitliche Themen haben, aber zu sagen, er habe das Fachwissen, wie ein Arzt oder Psychiater, das glaube ich kaum. Es sei denn, er habe vor Jura Medizin studiert und promoviert. Das mag es geben, wer weiß. Umgekehrt sind Ärzte hoffentlich in ihrem Fachgebiet absolut versiert, aber für juristische Belange, z.B. Schadensersatz etc. haben die wiederum ihre eigene Rechtsabteilung, bzw. Anwälte. Es wird nicht umsonst so sein, dass bei diesen schwierigen Dingen, Gutachter hinzugezogen werden, weil ein Richter dies wohl so direkt nicht beurteilen kann, weil es eben ein fremdes Fachgebiet ist.

      Ich selbst bin Expertin in eigener Sache, so wie sich bei mir mein Störungsbild bemerkbar macht, wie ich es subjektiv empfinde, was mir gut tut, was eben nicht. Dennoch bin ich keine Psychiaterin, habe dieses Fachwissen nicht und auch keine Therapeutin und als EX-INlerin werde ich diese Funktionen auf gar keinen Fall übernehmen. Es kommt nicht von ungefähr, dass es für jedes Gebiet, den ausgebildeten Fachmann/-frau gibt.

      Viele Grüße Heike
      Recovery beinhaltet eine Wandlung des Selbst, bei der einerseits die eigenen Grenzen akzeptiert werden und andererseits eine ganze Welt voller neuer Möglichkeiten entdeckt wird. Dies ist das Paradoxe an Recovery: Beim Akzeptieren dessen, was wir nicht tun oder sein können, beginnen wir zu entdecken, wer wir sein können und was wir tun können (Patricia Deegan 1996).
    • So ist es, Heike. Mit der Argumentation von OKI könnte man genauso gut den freundlichen Tankwart um die Ecke als Sachverständigen benennen, wenn er denn die "Psychologie heute" abonniert hat.

      Ein guter Richter merkt aber, wenn der Sachverständige Unsinn redet oder unlogisch wird, und bestellt dann einen oder mehrere weitere. Eine Entscheidung in medizinischen Angelegenheiten ohne Sachverständigen wäre ein Revisionsgrund, es ist ein prozessrechtliches Muss, auch wenn OKI das anders sieht.
    • In diesem konkreten Fall, geht es nicht darum, ob ein gelernter Frisör,Psychiater, Anwalt, Richter oder weiß der Kuckuck was für ein Gutachter der bessere ist,
      sondern das ein Mann versucht wurde mundtod zu machen und Gutachter und andere Personen dazu bestochen wurden.

      Gustl Mollath hat sicherlich auch seinen Anteil daran, weil er so doof war die Opferrolle anzunehmen. Sicherlich ist das eine gewagte Behauptung, da wir wissen, wie schwierig es sein kann aus den Mühlen eines bürokratischen Systems zu kommen, wenn man sich in Ihm gefangen glaubt.
      Ich denke mit sein schlechtes Gewissen hat Ihn in die Opferhaltung gebracht, weil er jahrelang selbst an der Geldwäsche beteiligt war.
      Gut, er wird es schon packen, vielleicht ließt er das ja mal.


      gustl-for-help.de/index.html


      LG Tobias
    • Die Psychiatrie, der dunkle Ort des Rechts

      "Seit fast sieben Jahren ist Gustl Mollath in der Psychiatrie, weil
      die bayerische Justiz ihn für unzurechnungsfähig und gemeingefährlich
      hält. Der Fall zeigt: Eine Justiz, die Menschen ohne gründlichste
      Prüfung einen Wahn andichtet, ist selbst wahnsinnig.


      Ein Kommentar von Heribert Prantl

      Es gibt immer mehr Leute, die sich fragen, ob in Bayern russische
      Zustände herrschen. Sie fragen sich, wie es sein kann, dass ein Mensch,
      der eine Straftat aufklären wollte, für sieben Jahre in der Psychiatrie
      landet.
      Sie fragen sich, ob es sein darf, dass einem Menschen noch immer
      ein Wahn attestiert wird, obwohl sich herausgestellt hat, dass der Wahn
      keiner war.
      Schon lange hat kein Gerichtsfall die Menschen mehr
      empört als der Fall des Gustl Mollath. Dieser Fall gilt Kritikern als
      Exempel für Ignoranz und Arroganz der Justiz, als Beispiel für
      richterliche Willkür und schludrige Gleichgültigkeit von Gutachtern.

      Der Fall Mollath
      ist in der Tat einer, in dem sich die grausamen Schwächen des
      Paragrafen 63 des Strafgesetzbuches symptomatisch zeigen. Kaum ein
      anderer Paragraf hat so massive Auswirkungen wie dieser, aber kaum ein
      anderer Paragraf genießt so wenig Beachtung. Der "63er" ist der
      Paragraf, der einen Straftäter flugs in die Psychiatrie bringt, aus der
      er dann gar nicht mehr flugs herauskommt. Dieser 63 ist ein dunkler Ort
      des deutschen Strafrechts.

      Rechtsanwälte sagen, dass es keinen zweiten Bereich in
      der Justiz gibt, in dem dermaßen viel im Argen liegt.
      Sie versuchen
      daher, ihn weiträumig zu umgehen: Früher plädierte ein Verteidiger, um
      ein günstiges Urteil herauszuholen, auf "vermindert schuldfähig"; dann
      kann nämlich die Strafe gemildert werden.
      Heute ist so ein Plädoyer ein schwerer Fehler: Wenn verminderte
      Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit attestiert wird, folgt die
      Einweisung in die Psychiatrie fast automatisch. Die hohen Hürden, die
      das Gesetz dafür formuliert, werden wortklingelnd übersprungen."

      Quelle:sueddeutsche.de/bayern/fall-mo…-ort-des-rechts-1.1533816



      +@Heike: warum ich meine Beiträge wieder lösche ?
      Wegen der Suchmaschinenrobots, die ich zutiefst ablehne !
      Wenn ein Robot einen Beitrag speichert, dieser aber dann in kurzer Zeit
      nicht mehr real zu finden ist, bringt das die "googlemaschine" etwas
      durcheinander....

      lg
      eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Eule4 ()

    • @ Eule so ganz stimmt das auch nicht. Ihm wurde nicht vorgeworfen, eine Straftat aufklären zu wollen, sondern eine Körperverletzung an seiner Frau und diverse Fälle von Sachbeschädigung (wobei ihm angelastet worden war, Autoreifen in einer Weise zerstochen zu haben, dass die Luft nur langsam entweicht und somit eine erhöhte und lebensgefährliche Unfallgefahr bestehe, weil der Fahrer es nicht bemerkt). Ich weiß nicht, wie es tatsächlich war.

      Allerdings stimme ich mit Dir darin überein, dass der § 63 dem Missbrauch Tür und Tor öffnet. Eine Verteidigung, die den Betroffenen statt in den Knast in die Forensik bringt, ist eine Scheißverteidigung, das sollte auch der gute Herr RA Bossi endlich mal kapieren. Im Knast hat man alle rechtsstaatlichen Mittel, in der Forensik nicht. - Abgeschoben und vergessen und das nicht selten lebenslang, schrecklich!
    • Jannis schrieb:

      Im Knast hat man alle rechtsstaatlichen Mittel, in der Forensik nicht. - Abgeschoben und vergessen und das nicht selten lebenslang, schrecklich!


      Habe mich weder mit dem konkreten Fall, noch den dzt. medialen Interesse auseinandergesetzt, aber in Ö ist die Forensik auch die Endstation jeglichen rechtsstaatlichen Systems. Ebenso auch schon die Unterbringung im "geschützten Bereich". Meiner Meinung nach, ist da dem Missbrauch einfach Tür und Tor geöffnet und gehört SOFORT abgeschafft.

      JEDER - auch psychisch Kranke!!! müssen das Recht auf ein "normales" rechtsstaatliches Verfahren haben. Es kann nicht sein, dass ein paar Psychiater über "Freiheitsentzug" entscheiden dürfen. In Ö ist das in der Praxis jedoch leider so. ... Der Richter ist nur die Marionette der "psychiatrischen Gutachten". Kein Richter in Ö traut sich, der Fachmeinung eines Psychiater zu widersprechen...

      Ich habe das zwar nicht hinsichtlich der "Forensik" erlebt, jedoch mehrmals die Erfahrung gemacht, welche Farce das "Unterbringungsgesetz" in der gelebten Praxis ist. Ob und wie lange man in Ö auf der "Geschlossenen" landet, entscheidet nur der soziale Status, die soziale Vernetzung und ob bereits eine längere Psychiatriekarriere vorlag oder die Angehörigen um das "Recht" des Patienten kämpfen oder dieser ziemlich "allein" dasteht. Traurig aber wahr: Damit werden Betten belegt, wenn zu wenig "Insassen" da sind. Sobald die Station wieder überfüllt ist, wird "entlassen".

      Und diese "Behauptungen" beruhen auf unmittelbar persönlichen Erfahrungen, die ich als "nur" befreundete "Angehörige" leider des öfteren von außen beobachten musste.

      Ganz zu schweigen, von dem unverschämten Verhalten des Pflegepersonals, wenn kein Arzt in der Nähe ist. Die Demütigungen auf der geschlossenen Station sind widerlich und haben nichts mehr mit Menschenwürde zu tun.

      lg j&n
    • J&N, Du beschreibst sehr zutreffend die Lebenswirklichkeit. Während meines Zwangsaufenthaltes bekam ich Abzüge in der B-Note, weil ich das Pflegepersonal gefragt hatte, ob sie im KZ gelernt hätten und den Stationsarzt jeden Tag mit "Moin, Dr. Mabuse" begrüsst habe. Insbesondere die gewaltsame Fixierung scheint ein beliebtes Hobby dort zu sein. Aber mir ist dort nichts passiert, weil die schlicht Schiss vor meinem Beruf hatten. - Das hat mir der Chefarzt später bestätigt.

      Eine Mandantin, die in der Forensik einsaß, hatte mich fast täglich angerufen, weil man ihr ohne jeden Grund verboten hatte zu duschen, nahm ihr die Bücher weg etc. pp., alles Maßnahmen, die keinerlei Sinn ergaben und mit der man sie schlicht nur drangsalieren wollte. Nur mit der Androhung diverser Strafanzeigen gegen die Ärzte und Pfleger konnte ich das unterbinden. In solchen Fällen muss der RA Tag und Nacht zur Verfügung stehen, wenn er einen guten Job abliefern will.

      Dann hatte ich mein Kommen angekündigt (eigentlich kann ich überall meine Mandanten ohne jegliche Formalien besuchen, ich habe mich noch nie irgendwo ausweisen müssen) und dachte mir: "Ach, holst Du Dir doch mal lieber eine richterliche Besuchserlaubnis." In der 130 km entfernten forensischen Klinik erwartete man mich schon mit einem breiten Grinsen:

      "Hier kommen Sie aber nur mit richterlicher Erlaubnis rein" und wollte mich wieder wegschicken. Als ich diese sehr zu deren Erstaunen vorgelegt hatte, sollte ich mich durch einen Personalausweis identifizieren, nun auch den hatte ich dabei. Man führte mich also in den Besuchsraum und setzte eine Justizbeamtin zu uns, um das Gespräch zu belauschen. Ich sagte ihr, dass das rechtswidrig sei, da dadurch die rechtlich gewährleistete Vertraulichkeit zwischen Anwalt/Mandant verletzt sei.

      Aber es hat sich alles gelohnt, denn ich habe die Mandantin da rausklagen können, was, wie mir Kollegen sagten, in den seltesten Fällen gelingt.
    • Neues zum Fall Mollath

      Hi,
      in den letzten Tagen sind gleich mehrere, wie es scheint, gut recherchierte Zeitungsartikel zu diesem Thema erschienen, darunter ein längerer in der neuesten Ausgabe der Hamburger Wochenzeitung Die Zeit, der bisher online nicht verfügbar ist. Eine gute Zusammenfassung dieses Artikels sowie Hinweise auf andere Veröffentlichungen teilt cum grano salis im DGBS-Forum mit, darunter auch auf einen Beitrag der justizkritischen, ehemaligen Oberstaatsanwältin Gabriele Wolff. Hier die Links:

      cum grano salis
      bipolar-forum.de/read.php?5,542069,543480#msg-543480

      Gabriele Wolff
      gabrielewolff.wordpress.com/20…on-justiz-psychiatrie-ii/

      Ergänzend sei noch auf den Artikel in der heutigen Ausgabe der Berliner taz. die tageszeitung aufmerksam gemacht, der unter folgender URL recherchierbar ist:
      taz.de/Fall-Mollath/!107419/

      Nicht uninteressant ist es, einen Blick auf die Diskussion im bereits erwähnten Thread des DGBS-Forums zu werfen. Der DGBS-Patientenvertreter gibt zu Protokoll, dass ihn die Sache nichts angehe, was sein gutes Recht, aber auch sehr aufschlussreich ist; und ein Herr Phineas, der sich - wenn ich es recht erinnere - als klinischer Psychologe und Angehöriger einer BS-Patientin aufspielt, bekommt allein schon der öffentlichen Darstellung des Falles Mollath wegen Schaum vor dem Mund, da er nur der Anti-Psychiatrie Munition für ihre billige Polemik liefere. Der Depp ließ bis vor kurzem ein zweites Alter Ego in Gestalt vorgeblich seiner 'Frau Phineas', manisch-depressiv und Psychiaterin von Beruf, auftreten, die einander schon mal öffentlich sich herzten und neckten. Welch eine verlogene Familienidylle, die immerhin freilich der Apologie der Schulpsychiatrie und ihren Behandlungsmethoden dienstbar ist.

      Gruß
      Laci
      "Tief im Herzen haß ich den Troß der Despoten und Pfaffen, Aber noch mehr das Genie, macht es gemein sich damit." (Hölderlin)

      "Nun müssen diejenigen, welche ihre Gedanken untereinander austauschen wollen, etwas voneinander verstehen; denn wie könnte denn, wenn dies nicht stattfindet, ein gegenseitiger Gedankenaustausch möglich sein?" (Aristoteles)
    • Man darf wirklich gespannt sein, was bei diesem Fall herauskommt und auch darauf, was möglicherweise noch ans Tageslicht gezerrt wird. Ich kenne den Betroffenen nicht und kann mir natürlich über seinen Geisteszustand kein Bild machen. Aber jede Zwangskasernierung erfordert zweierlei: Die erhebliche Gefahr für sich (Suizid) oder andere und die Tatsache einer Geistesstörung, die dafür verantwortlich ist. Aus dem, was man so liest, scheint er einen extrem stark ausgeprägten Gerechtigkeitssinn zu haben und es mag sein, dass er mit seinen zahlreichen Eingaben an Gott und die Welt schon etwas auffällig ist, aber ist das krankhaft, wenn sich jemand so vehement für etwas einsetzt? - Ich halte das für sehr zweifelhaft.

      Es gibt keine Norm dafür, was man denken und sagen darf, auch rumspinnen ist reines Privatvergnügen. Wenn man aber in eine Richtung herumspinnt, die für andere gefährlich werden kann, etwas weil man deren Machenschaften aufdeckt, kann das zum Drahtseilakt werden. Hoffen wir mal, dass er ein faires Verfahren bekommt und die Gutachter weder gekauft sind noch kenntnislos. - Letzteres gibt es nicht? Hahahaha!!!