Der Gustl tut mir echt leid, es ist aber ein beredtes Beispiel dafür, was einem passieren kann, wenn man mal in die Fänge der Psychaiter gerät. Mollath hat lediglich das seltene Glück, die Medien auf sich aufmerksam gemacht zu haben. Andere verrotten in unseren forensischen Einrichtungen und niemanden kümmert es.... Im Gegensatz zum "normalen" Straftäter können die auch nicht auf irgendetwas, was auch nur annährend nach Rechtsstaatlichkeit aussieht, hoffen. Seitdem Dritten Reich hat sich da nicht wirklich etwas geändert. Die Anwälte werden i.d.R. vom Gericht beigeordnet und nach dem Prinzip ausgewählt, dass sie sich nicht wehren, alles andere wäre ja auch lästig. Da die meisten Insassen kein Geld haben, gibt es faktisch keine freie Anwaltswahl. Die psychiatrischen Gutachter können ihre Thesen aufstellen, wie sie gerade gelaunt sind, Gegengutachter kommen meist zu diametral entgegengesetzten Ergebnissen. Bei diesem lustigen Rätselraten um die geistige Gesundheit muss sich der Richter dennoch an das halten, was die Gutachter ihnen vorplappern. Sehr gute Richter erkennen gelegentlich die logischen Brüche in der Beweisführung und setzen sich über das Votum hinweg, auch das habe ich erlebt, es geschah aber auch erst, als ich auf diesen Unfug in der Verhandlung hingewiesen hatte und sich auch der Obergutachter als debil (ein Prof.) erwies.
Ich habe eine Mandantin mehrfach in einer solchen Einrichtung aufsuchen müssen und sogar mich als ihren Anwalt wollten die mobben: Erst lassen sie mich 130 km weit fahren, um dann nach meinem Ausweis zu fragen und der richterlichen Besuchserlaubnis. Und das obwohl ich mein Kommen telefonisch angekündigt hatte und meine generelle Besuchserlaubnis dort vorlag. Da ich auf beides gefasst war, hatte ich zu deren Verblüffung alle Zettel dabei. Zur Erklärung: Ich muss mich zu meiner beruflichen Legitimation niemals irgendwo ausweisen, nicht bei Gericht und auch nicht bei Behörden.
Ich habe eine Mandantin mehrfach in einer solchen Einrichtung aufsuchen müssen und sogar mich als ihren Anwalt wollten die mobben: Erst lassen sie mich 130 km weit fahren, um dann nach meinem Ausweis zu fragen und der richterlichen Besuchserlaubnis. Und das obwohl ich mein Kommen telefonisch angekündigt hatte und meine generelle Besuchserlaubnis dort vorlag. Da ich auf beides gefasst war, hatte ich zu deren Verblüffung alle Zettel dabei. Zur Erklärung: Ich muss mich zu meiner beruflichen Legitimation niemals irgendwo ausweisen, nicht bei Gericht und auch nicht bei Behörden.