Der Fall Mollath und kein Ende in Sicht...

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    • Der Gustl tut mir echt leid, es ist aber ein beredtes Beispiel dafür, was einem passieren kann, wenn man mal in die Fänge der Psychaiter gerät. Mollath hat lediglich das seltene Glück, die Medien auf sich aufmerksam gemacht zu haben. Andere verrotten in unseren forensischen Einrichtungen und niemanden kümmert es.... Im Gegensatz zum "normalen" Straftäter können die auch nicht auf irgendetwas, was auch nur annährend nach Rechtsstaatlichkeit aussieht, hoffen. Seitdem Dritten Reich hat sich da nicht wirklich etwas geändert. Die Anwälte werden i.d.R. vom Gericht beigeordnet und nach dem Prinzip ausgewählt, dass sie sich nicht wehren, alles andere wäre ja auch lästig. Da die meisten Insassen kein Geld haben, gibt es faktisch keine freie Anwaltswahl. Die psychiatrischen Gutachter können ihre Thesen aufstellen, wie sie gerade gelaunt sind, Gegengutachter kommen meist zu diametral entgegengesetzten Ergebnissen. Bei diesem lustigen Rätselraten um die geistige Gesundheit muss sich der Richter dennoch an das halten, was die Gutachter ihnen vorplappern. Sehr gute Richter erkennen gelegentlich die logischen Brüche in der Beweisführung und setzen sich über das Votum hinweg, auch das habe ich erlebt, es geschah aber auch erst, als ich auf diesen Unfug in der Verhandlung hingewiesen hatte und sich auch der Obergutachter als debil (ein Prof.) erwies.

      Ich habe eine Mandantin mehrfach in einer solchen Einrichtung aufsuchen müssen und sogar mich als ihren Anwalt wollten die mobben: Erst lassen sie mich 130 km weit fahren, um dann nach meinem Ausweis zu fragen und der richterlichen Besuchserlaubnis. Und das obwohl ich mein Kommen telefonisch angekündigt hatte und meine generelle Besuchserlaubnis dort vorlag. Da ich auf beides gefasst war, hatte ich zu deren Verblüffung alle Zettel dabei. Zur Erklärung: Ich muss mich zu meiner beruflichen Legitimation niemals irgendwo ausweisen, nicht bei Gericht und auch nicht bei Behörden.
    • RE: News dazu von Heise.de...

      Natürlich ist das Wirrwarr um das Attest merkwürdig, aber eigentlich auch belanglos. Ein Attest kann nur Verletzungen bestätigen, nicht aber deren Ursache. - Wenn dann aber doch etwas zur Ursache steht, dann hat das die Qualität eines "Zeugen vom Hörensagen", also gar keine. Wenn der Arzt bei dem schädigenden Ereignis nicht dabei war, hat sein Attest daher keinen Beweiswert, es sei denn das die Verletzungsfolge nur auf eine Art und Weise zustande gekommen sein kann.

      Mich wundert, dass die Verteidigung sich nicht auf die echten Klopper konzentriert, dann wäre der Prozess auch sicher schneller zu Ende.
    • Da ist mal unser Jurist gefragt, weil ich etwas in unserem Rechtssystem nicht verstehe:

      Wiederaufnahmeverfahren Gustl Mollath abgelehnt


      Unter anderem heißt es da:

      Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines rechtskräftigen Falles sei es nicht ausreichend, wenn im Ursprungsverfahren Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lasse.


      Wie, es dürfen Fehler gemacht werden, welche zu einem Fehlurteil führen können und dann darf es nicht mehr wieder aufgenommen werden? Also wieviele Unschuldige sitzen denn in Haft oder in der Forensik?

      Viele Grüße Heike
      Recovery beinhaltet eine Wandlung des Selbst, bei der einerseits die eigenen Grenzen akzeptiert werden und andererseits eine ganze Welt voller neuer Möglichkeiten entdeckt wird. Dies ist das Paradoxe an Recovery: Beim Akzeptieren dessen, was wir nicht tun oder sein können, beginnen wir zu entdecken, wer wir sein können und was wir tun können (Patricia Deegan 1996).
    • Der Wiederaufnahmeantrag ist "nur" aus formalen Gründen gescheitert. D.h. man hat sich gar nicht mit der Frage beschäftigt, ob Mollath (noch) zu Recht eingetütet ist. Eine Wiederaufnahme findet nur statt, wenn die gesetzlichen Gründe dafür vorliegen, das hat das Gericht verneint. - Ich nehme an, dagegen wird es ein Berufungsverfahren geben.

      Eine völlig davon zu unterscheidende Frage ist die weitere Vollstreckung, darauf würde ich als Anwalt den Schwerpunkt legen, selbst auf die Gefahr hin, dass er Entschädigungsansprüche verliert (die sind nämlich klar gegeben, wenn das ursprüngliche Urteil falsch wäre.)

      Es ist also bisher nichts skandalöses passiert.

      Eines ist aber tatsächlich bedenklich, nämlich das den in der Forensik Untergebrachten nahezu alle Rechtsstaatlichkeit entzogen ist, sehr, sehr viele bleiben dort bis zu ihrem Tod wegen teilweise lächerlicher Anlassdelikte. Und das Gemeine dabei ist, nicht der Richter entscheidet über den Geisteszustand, sondern faktisch sind es die psychiatrischen Gutachter, über deren eigenen Geisteszustand ich mir im Gerichtssaal schon heftige Sorgen machen musste.