hey,
Kannst Du mir mal helfen Jannis, bei einer juristischen Frage einen Unterschied zu klären ? Folgendes treibt mich um:
Im Zivilrecht wird ein Mandant durch einen Rechtsanwalt vertreten.
Im Strafrecht wird der Beschuldigte von einem Rechtsanwalt verteidigt.
Wie sieht eine justiziable Differenzierung dieses semantischen Unterschieds in seiner Bedeutung, in einer konkreten Situation aus ?
Ist der RA im Zivilrecht nur der Stellvertreter oder darf der Mandant auch erwarten, dass sein RA ihn verteidigt ? D.h. in meiner Vorstellung: ein RA hat dann doch auch die Pflicht ein MEHR einzubringen = mehr als das, was sein Mandant ihm zu erzählen vermag - oder irre ich mich da ?
Wäre schön, wenn Du zu meiner Erhellung beitragen könntest
Gruss
Kannst Du mir mal helfen Jannis, bei einer juristischen Frage einen Unterschied zu klären ? Folgendes treibt mich um:
Im Zivilrecht wird ein Mandant durch einen Rechtsanwalt vertreten.
Im Strafrecht wird der Beschuldigte von einem Rechtsanwalt verteidigt.
Wie sieht eine justiziable Differenzierung dieses semantischen Unterschieds in seiner Bedeutung, in einer konkreten Situation aus ?
Ist der RA im Zivilrecht nur der Stellvertreter oder darf der Mandant auch erwarten, dass sein RA ihn verteidigt ? D.h. in meiner Vorstellung: ein RA hat dann doch auch die Pflicht ein MEHR einzubringen = mehr als das, was sein Mandant ihm zu erzählen vermag - oder irre ich mich da ?
Wäre schön, wenn Du zu meiner Erhellung beitragen könntest
Gruss