Für alle Betroffenen, die es noch nicht wissen: medikamentöse Zwangsbehandlung ist verboten

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    • Für alle Betroffenen, die es noch nicht wissen: medikamentöse Zwangsbehandlung ist verboten

      seit einem Jahr, zumindest in der BRD:
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      Zwangsbehandlung in der Psychiatrie verboten
      Ärzte dürfen gegen den Willen der Patienten keine Medikamente verabreichen
      Von Simone Miller

      Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2012 die Befugnisse der Psychiater und Psychiaterinnen zur Zwangsbehandlung von Patienten eingeschränkt. Seitdem fehlt es den Ärzten an einer rechtlichen Grundlage, wie sie die jährlich rund 45.000 Zwangseingewiesenen behandeln sollen.

      Im März 2011 gab das Bundesverfassungsgericht der Beschwerde eines internierten Straftäters aus Baden-Württemberg Recht. Diesem sollte, zur Behandlung einer Persönlichkeitsstörung, gegen seinen Willen ein Nervendämpfungsmittel gespritzt werden. Eine solche Behandlung - so entschied das Gericht - bedeute einen Verstoß gegen das Rech auf körperliche Unversehrtheit.

      Es fehle - so bemängelten die Verfassungsrichter damals, ein Gesetz, das die Voraussetzungen für zulässige Zwangsbehandlungen klar definiert. Die bislang gültigen, weitreichenden Befugnisse der Anstalten würden der Schutzbedürftigkeit der Patientenautonomie und -würde nicht gerecht. Es müsse - so die Richter weiter - gebührend berücksichtigt werden, dass sich die Betroffenen in einer Situation außerordentlicher Abhängigkeit befinden. "

      mehr dort:
      dradio.de/dkultur/sendungen/thema/1901279/

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      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin