Berufs oder Jop-Plattform für Psychisch Kranke!

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    • In Deutschland gibt es Behindertenwerkstätten. Aus verständlichen Gründen, wollte ich da aber noch nie hin.
      Wenn man nur behindert genug tut, gibt es da in Deutschland auch Arbeitspätze. Dazu braucht es nicht extra eine Jobplattform.
      Schwieriges Thema, sich selbst aufgrund einder eingebildeten Erkrankung
      noch selbst mit einem offiziellen Behindertenstatus abzuqualifizieren.

      Natürlich werden erstmal die Vorteile davon gesehen (Krankheitsgewinn) aber vielen macht der Behindertenstatus dann doch irgendwie zu schaffen.

      Für besonderes geförderte Jobs braucht man in Deutschland meine ich immer einen "Behindertenstatus" - ich war da nie wirklich scharf drauf.
      Zum Beispiel Landwirt, Psychiater oder Lehrer. Okay, falsche Beispiele. I´m sorry.

      Es gibt Leute die weniger arbeiten und dabei mehr Geld bekommen.
      Diese Jobs sind grundsätzlich ganz gut für uns geeignet.
      Es kommt generell darauf an, ein Höchstmaß an Zufriedenheit zu erreichen.
      Ich wünsche jedem von Euch, das er die Tätigkeit welche er ausfüllt, mit Freude ausfüllt.
    • Huhu,

      ich denke nicht, dass er Behindertenwerstätten meinte, sondern Arbeitgeber, die Stellen anbieten, die auch wir schaffen können oder ob gerade z.B. eine Stellenausschreibung bei Siemens ist, für eine Stelle die speziell für Behinderte reserviert ist. Sowas gibt es. In so manchem Unternehmen gibt es ein paar wenige Stellen, die für Leute mit Einschränkungen sind. Das hat für das Unternehmen steuerliche Vorteile. Das Unternehmen für das ich arbeite, hat z.B. auch viele Behinderte (die Büroarbeit machen bestimmt 50% der Angestellten). Die bekommen auch ihre Arbeit ganz normal entlohnt und der Arbeitsplatz wird ihren Bedürfnissen angepasst. Aber wir sind auch ein Verein für Inklusion. Wäre schön, wenn es mehr davon gäbe.

      Grüße, das Nüssli

      PS: Und wenn man erstmal einen Behindertenausweis hat, dann muss man bei jeder Bewerbung auch angeben, dass man im Besitz von einem ist. Das hat mich bisher davon abgehalten einen zu beantragen. Als jemand mit pych. Erkrankung sehen ich darin einen enormen Nachteil, wenn man daran interssiert ist eine "normale" Stelle zu haben.
      Was tun nach dem Absturz?
      Aufstehen. Krönchen richten. Würdevollen Schrittes weitergehen.
    • selbstverständlich meine er nicht Behindertenwerkstätten und vor allem nicht vorrangig. Ich gebe zu, es war mir irgendwie entfallen,
      das es gegenüber Behindertenwerkstätten auch andere staatlich geförderte Alternativen gibt.
      Ab einer gewissen Unternehmensgröße "muß" der Arbeitgeber Menschen mit Behindertenausweiß einstellen,
      sonst bekommt er steuerliche Nachteile und von dem Cafe etc. von dem Du geschrieben hast, habe ich gerade erst gelesen.
      Es gibt also durchaus Arbeitsplätze, wo ein Ausweiß mit Behindertenschein Sinn machen kann.

      Es stimmt Nicht, das man bei einer Bewerbung darauf hinweisen muß, in Beseitz eines Behindertenausweises zu sein.
      Schon gar nicht, wenn danach nicht gefragt wird.

      Das heißt im grunde genommen, einem Behindertenausweis liegt nichts im Wege -
      bewirbt man sich auf einen Job, wo dieser verlangt wird hat es Vorteile
      und bewirbt man sich auf eine "normale" Stelle, hat es Vorteile Ihn nicht zu erwähnen.
      Da kann man sich das beste rauspicken.
      Das ist legal. Selbst eine schwangere Frau, muß meines Wissens nach nicht bei der Bewerbung
      angeben das sie schwanger ist,- wobei, das kommt eh raus ^^

      Juristisch gibt es sicherlich unterschiede zwischen Deutschland und Österreich, meine Informationen beziehen sich auf Deutschland.

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    • Zaubernuss schrieb:

      Und wenn man erstmal einen Behindertenausweis hat, dann muss man bei jeder Bewerbung auch angeben, dass man im Besitz von einem ist. Das hat mich bisher davon abgehalten einen zu beantragen. Als jemand mit pych. Erkrankung sehen ich darin einen enormen Nachteil, wenn man daran interssiert ist eine "normale" Stelle zu haben.
      Das ist falsch (!) , allerdings kommst Du nur in den Genuß von
      Schwerbehinderten-Rechten (35 T. Urlaub, Sonderkündigungs-
      Rechte etc.) , wenn Du es angibst.
      Niemand kann Dich zwingen, einen Grad der Schwerbehinderung
      anzugeben ! (oder gar eine Diagnose)

      Allerdings wäre es für mich besser gewesen, wenn ich viele Jahre
      früher einen Schwerbehindertengrad erhalten hätte.
      Größere Firmen müssen sogar eine Abgabe bezahlen, wenn sie
      keine Schwerbehinderten einstellen. Leider gab es dann "Alibi-
      Behinderte" mit Gleichstellung (30 auf 50), somit konnte man das
      Gesetz aushebeln.

      Es gibt berufliche Rehas (in denen man gut beraten werden kann),
      es gibt Integrationsfachfirmen, es gibt die Werkstätten WfbM und
      etliches mehr. Das Problem ist nur, dass man als Betroffener nur
      tröpfchenweise bzw. schlecht informiert wird. Zudem wird soviel
      an der Gesetzgebung geschraubt, dass kaum jemand auf aktuellem
      Stand ist. Grottengrausam schlecht war das in allen (!) meiner med.
      Rehas, fand teilweise gar nicht statt.

      Persönlich wollte ich einen gleitenden Übergang aus dem Arbeitsleben,
      habe deswegen einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt, als auch
      einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben (ausgelagerte WfbM). Meinen
      Arbeitsplatz in einem histor. Museum habe ich mir selbst gesucht, 27 Mo-
      nate, selbstverständlich gab es auch ein ordentliches Übergangsgeld. ;)

      Dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben in einer Behindertenwerkstatt lohnt
      sich nur für Menschen, die sonst nirgendwo arbeiten könnten. So können
      sie wenigstens einen Rentenanspruch knapp oberhalb der Grundsicherung
      erarbeiten, die Entlohnung über die Landschaftsverbände ist bitter knapp,
      teilweise nutzen das auch Industrieunternehmen aus. :(

      Es lohnt sich, als Betroffener sich dort intensiv kundig zu machen, die Mit-
      gliedschaft in einem der Sozialverbände (SovD oder VdK), als juristische Ab-
      sicherung, fast Pflicht.

      Die Situation in Österreich ist mir völlig unbekannt.

      Schönen Abend wünscht wendelin
    • Behindertenausweiss muss nicht angegeben werden

      Hi all,

      die Frage (auch der Fragebogen danach ist nicht ok genau wie bei der Schwangerschaft) ob jemand begünstigter Behinderter ist ist nicht zulässig - sehr wohl aber die Formulierung im Text - die Bewerbung von begünstigten behinderten ist erwünscht... - das ist der einzige Hinweis das ich das in einer Bewerbung vermerke.

      Ansonsten sind alle weiteren Fragen ein Nogo.

      Herausfinden tut es der DG sowieso wenn er die Liste vom Bundessozialamt mit begünstigten Behinderten für seinen Betrieb bekommt.

      Die ersten 4 Jahre ist man in Österreich sowieso derzeit nicht kündigungsgeschützt wenn die ein Unternehmen mit Behindertenausweiss einstellt.

      Der Behindertenausweiss bringt bei Ausübung einer Tätigkeit einen finanziellen Vorteil (Lohnsteuerfreibetrag mit dem Jahresausgleich u. ein Selbstbehalt bei div. Dingen wo man mehr als 25 % Behinderung hat beim Absetzen) und eine erhöhe Wohnbeihilfe wenn man beim AMS gemeldet ist.
      lg R