ketamin: schnelle Wirkung v.a. auf Anhedonie bei Bipolarer Depression

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    • ketamin: schnelle Wirkung v.a. auf Anhedonie bei Bipolarer Depression

      twitter.com/DrMMuehlbacher/status/534892902594273280
      medicalnewstoday.com/releases/284203.php


      Ketamin zeigte bei bipolarer Depression eine sehr schnelle Wirkung auf Anhedonie also Lustlosigkeit bis zu zwei Wochen. Andere antidepressive Symptome waren weniger stark vermindert. An einer "Nasenspritze" wird gearbeitet. Es treten allerdings nicht selten Nebenwirkungen auf . V.a. Halluzinationen, Dissoziation, Delirium und Amnesie.
      An besser vertraglichen Varianten oder Darreichungsformen wird gearbeitet.
    • Vielleicht sollte der Vollständigkeit noch erwähnt werden, dass die vorstehend genannten Nebenwirkungen nur während und kurz nach der Infusion auftreten können, danach verschwinden sie vollständig. Also ein eher marginales Problem, das sich sogar noch umgehen lässt, indam man gleichzeitig ein Benzo (z.B. Midazolam) verabreicht. Von Nebenwirkungsn wird ausschließlich aus einem Grund geredet, man will eine Rechtfertigung für teurere Arzneien finden, machen wir uns da mal nichts vor.

      Des weiteren sollte vielleicht ebenfalls erwähnt werden, dass Zarate & Collegues sehr kürzlich ein Verfahrenspatent dazu angemeldet haben, man versucht halt krampfhaft doch noch Kapital aus diesen Erkenntnissen zu schlagen.

      Das Patentrecht unterscheidet Erzeugnis- und Verfahrenspatent. Ein Erzeugnispatent bezieht sich auf das Produkt selbst, das Verfahrenspatent aber auch auf Indikation und Darreichungsform. D.h. selbst, wenn das Patent auf den Wirkstoff - wie hier - längst abgelaufen ist, kann man den Patentschutz durch die "Hintertür" über das Verfahrenspatent wieder herstellen.

      Gleichwohl - und diese Feststellung ist mir sehr wichtig - gibt es kein Verbotsrecht gegenüber Therapeuten, die den Wirkstoff wegen der im Verfahrenspatent genannten Indikation anwenden, weil dies im AMG so geregelt ist und sich auch zwanglos aus der Therapiefreiheit der Ärzte ergibt. Der Patentschutz gilt aber sehr wohl gegenüber der Pharmaindustrie, die zu diesem Zweck Präparate in unterschiedlicher Darreichungsform (z.B. wie ich es derzeit mache, als Zäppfchen) herstellen.

      Ich weiß, das ist etwas kompliziert, wenn man es aber begriffen hat, ergeben sich zwanglos die Zusammenhänge zwischen kapitalistischer Marktwirtschaft einerseits und dem Wunsch Produktverbesserungsn herbeizuführen andererseits.