Behindertenpass für Menchen mit einer Psychischen Krankheit!! Überhaupt Möglich?????!?!?!!

    Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen

    • Behindertenpass für Menchen mit einer Psychischen Krankheit!! Überhaupt Möglich?????!?!?!!

      Hey Leute,

      Wollte euch fragen ob ihr euch schon damit ausseinander gesetzt habt , ob in Österreich ; Menschen mit einer Psychischen Erkrankung überhaupt einen Behinderten ausweiß ausgestellt bekommen .????!!! An wenn muss ich mich da wenden ???, Welche Vorteile hat dieser Pass denn ??

      Lg euer Piano :banana: :banana: :banana: :jump: :jump: :jump:
    • Sicher... ich habe dir alles auf FB geschrieben... Bundessozialamt (In Wien: Babenbergerstraße, bei der Mariahilferstr.), beim Amtspsychiater schön jammern, alle Befunde mitnehmen, zuerst auf 2 Jahre befristet, dann kann er unbefristet verlängert werden. Ich habe 50 % bekommen...
      "Perhaps this final act was meant, to clinch a lifetime's argument
      That nothing comes from violence and nothing ever could
      For all those born beneath an angry star
      Lest we forget how fragile we are..." (Sting)
    • Tornas, man MUSS den Behindertenpass nicht unbedingt bei der Bewerbung angeben, nur wenn man so ein Vermerk drinnen hat, dass man ein begünstiger Behinderter ist. sozialministeriumservice.at/si…n/Beguenstigte_Behinderte
      "Perhaps this final act was meant, to clinch a lifetime's argument
      That nothing comes from violence and nothing ever could
      For all those born beneath an angry star
      Lest we forget how fragile we are..." (Sting)
    • Fragile - ich weiss das - nur spätestens wenn das Bundessozialamt die Liste (wg. der Ausgleichstaxe) für die Begünstigen Behinderten ausschickt dann wird es peinlich - denn dann scheinst du als begünstiger Behinderter auf und hast es nicht gesagt und Kündigungsschutz gibt's ja erst nach 4 Jahren. Der Dienstgeber darf dich normalerweise nicht fragen ob zum Kreise der begünstigten Behinderten gehörst - genauso wenig wie ob du schwanger bist - nur manche haben das sogar standardmässig im Aufnahmebogen drinnen. Nach dem Motto wo kein Kläger da kein Richter.

      lg R
    • Hallo Fragile - wenn du einen Behindertenpass (nicht nur fürs Finanzamt beantragt hast) hat ja dein Dienstgeber finanzielle Vorteile davon. Er muss ja Ausgleichstaxen zahlen wenn er keine Behinderten einstellt und im Zuge dieser jährlichen Behindertenausgleichstaxenzahlung bekommt er auch eine Liste vom Bundessozialamt und da sind die begünstigten behinderten Dienstnehmer (mind. 50%) angeführt für die er keine Ausgleichstaxe zahlen muss bzw. für die es eine "Belohnung" gibt weil er eigentlich keinen Behinderten mehr hätte einstellen müssen - ausserdem gibt es bei den Lohnnebenkosten für ihn dann auch noch eine Erleichterung, dh. in die Abrechnung muss das auch erfahren und Änderungen/Aufrollungen vornehmen (von denen du nichts mitbekommst).. Wenn du den Pass in einem aufrechtem Dienstverhältnis beantragt hast gibt der Kündigungsschutz nachwievor nach 6 Monaten.

      lg R
    • Schickt also das Bundessozialamt automatisch eine Benachrichtigung an meinen Arbeitgeber? Das habe ich nicht gewusst... peinlich... obwohl meine Chefin weiß, dass ich krank bin, ich habe es ihr in einer manischen Phase leider geschrieben...
      "Perhaps this final act was meant, to clinch a lifetime's argument
      That nothing comes from violence and nothing ever could
      For all those born beneath an angry star
      Lest we forget how fragile we are..." (Sting)
    • Fragile - freie Dienstnehmer sind ausgenommen - das Bundessozialamt würde einen freien Dienstnehmer also nie auf der Liste anführen, da Ausgleichstaxen nur für normale Dienstnehmer bzw. Angestellte oder Arbeiter (auch wenn geringfügig) gewährt werden. Es kann ja auch nicht jeder freier Dienstnehmer sein - auch wenn vieles darunter läuft. Ein freier Dienstnehmer unterliegt ja auch nicht dem Arbeitszeitgesetz oder dem Kollektivvertrag etc. oder anderen Schutzgesetzen.

      lg r
    • Der Kollektivvertrag kann aber bei uns auch kommen, es geht alles in die Richtung, dass er mal eingeführt wird... das heißt dann, dass sie dann meinen Namen vom BSA bekommen werden, weil ich einen solchen Pass habe?

      fragile
      "Perhaps this final act was meant, to clinch a lifetime's argument
      That nothing comes from violence and nothing ever could
      For all those born beneath an angry star
      Lest we forget how fragile we are..." (Sting)
    • Fragile - solange du als Freier Dienstnehmer arbeitest musst du keinerlei Bedenken dahingehend haben. Du unterliegst als Freier Dienstnehmer keinem Kollektivvertrag - also Sonderzahlungen und alle Dinge müssen Vertraglich vereinbart sein. lg R

      PS: ich hab mir selbst schon überlegt als "Freier DN" am Markt wieder Fuss zu fassen - nur es gibt dann auch keine Überstundenzuschläge, keine Sonderzahlungen, kein bezahlter Urlaub - es sei denn man vereinbart es sich im Einzelvertrag - nur um nicht erwähnen zu müssen ich habe ....
    • Der KV, der uns zuwinkt, und der an vergleichbaren Institutionen schon Realität ist, ist nicht das Gelbe vom Ei, man käme nicht einmal auf die Hälfte des Stundenlohns von jetzt... eigentlich eine Frechheit... wenn er kommt, dann werden wir angestellt und nicht mehr freie DienstnehmerInnen sein. Das ist natürlich der große Vorteil, man muss nicht mehr "stempeln" gehen, man hat gewisse Vorteile, aber man muss halt die doppelte Arbeit für weniger Geld leisten....
      "Perhaps this final act was meant, to clinch a lifetime's argument
      That nothing comes from violence and nothing ever could
      For all those born beneath an angry star
      Lest we forget how fragile we are..." (Sting)
    • hm - entweder ihr seit jetzt auch keine freien Dienstnehmer und werdet falsch abgerechnet - denn wenn für ein Unternehmen kein Kollektivvertrag vorhanden ist dann "lehnt" man sich üblicherweise an einen anderen KV an oder orientiert sich an dem ortsüblichen Mittellohn und den sonstigen Gesetzen - es gibt ja viele Brnachen wo es noch keinen KV gibt und da werden sehr wohl Angestellte und Arbeiter etc. abgerechnet. Um als Freier DN zu gelten brauchst du bestimmte Voraussetzungen - z.B. Vertretbarkeit, eigene Arbeitsmittel etc. - wenn ein Prüfer herausfindet das es sich hier nicht um echte Freie Dienstverträge handelt wird's sehr teuer für deine Firma.

      lg R