Einsicht in die Vergangenheit - ein Anliegen mit Hindernissen

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    • Einsicht in die Vergangenheit - ein Anliegen mit Hindernissen

      Hallo ihr da draußen!

      Es gibt etwas, dass kocht schon seit gut 2 Wochen in mir. Es gab ein Gerücht, dass noch meine Großmutter noch zu ihrer Lebzeit in die Welt setzte und vor allem in die Reichweite meiner Ohren. Sie sollte das Verhältnis für immer zwischen meinem Vater und mir belasten und bei mir Misstrauen säen.
      Da wir während unserer Ausbildung angehalten werden unser Inneres aufzuräumen (wegen Therapeutenausbildung), stieß ich wieder darauf. Im Hintergrund genagt hat die Sache schon lange an mir, aber ich war bisher nicht bereit Nachforschungen anzustellen und wollte Gras über die Sache wachsen lassen. Aber das hat sich geändert.
      Ich möchte Antworten. Ich möchte wissen, was damals war.
      Also rief ich beim Jugendamt meiner Heimatstadt an. Dann geschah unglaubliches. Die Frau am Telefon fragte, warum ich das wissen will und fragte auch, ob ich Beistand eines Rechtsanwaltes oder in Behandlung bin. Ich hatte ja nur Sekundenbruchteile Zeit, um zu entscheiden, was ich sage und dachte es sei positiv, wenn ich antworte, das ich tatsächlich in Behandlung bin, weil ich dache, dann ist das kein Problem, wenn jemand therapeutisch begleitet wird, falls das nötig sein sollte (abhängig vom Inhalt).

      Aber dann kam der Hammer. Sie sagte mir, ich könne meine Akte selbst nicht einsehen. Entrüstung! Ich schluckte es runter. Ich könne einen Antrag auf Einsicht in die Akten stellen, aber ich dürfe nicht selbst die Akte ansehen. Eine Kopie würde an meine behandelnde Ärztin geschickt werden, sie könne sie dann für mich ansehen und würde dann für mich (ohne meine Beteilung versteht sich) entscheiden, ob ich erfahrne kann, was darin steht!!
      Hallo geht's nocht! Ich bin eine erwachsene Frau von 30 Jahren, ich studiere selbst klinische Psychologie und ich darf kein Wörtchen mitreden, ob ich meine Jugendakte angucken darf??? Schon mal was von Selbstbestimmung gehört??? Mag ja sein, dass sie Leute schützen möchten, aber nicht so!
      Wieso darf ein (fremder) Mensch (in dem Fall meine neue Ärztin), den ich nur ein paar mal gesehen habe, seine Nase in meine Vergangenheit stecken und ich nicht??? Hey, das ist meine Lebensstory!!! Sowas ist echt intim! Haben die sich mal überlegt, dass mir das vielleicht nicht recht ist? Das ich vielleicht nicht möchte, dass ein anderer Mensch derartige Details aus unserem Famielienleben kennt (wenn es sich bewahrheiten sollte). Kennen die kein Schmagefühl? Ich war und bin so ärgerlich! Wieso muss ich meine Vergangenheit so vor jemanden, den ich vielleicht bisher 5 oder 6 mal konsultiert habe, offenlegen? Wieso darf der in so gravierendem Ausmaß über mich bestimmen? Ist doch mein Bier, wenn ich hinterher Probleme habe, wenn mir der Inhalt der Akte nicht gut tut.
      Hat man dazu noch Worte?

      Grüße, Nüssli
      Was tun nach dem Absturz?
      Aufstehen. Krönchen richten. Würdevollen Schrittes weitergehen.
    • Hallo Nüssli,

      völlig verständlich, dass Du Einsicht verlangst, besonders als evtl.
      angehende Therapeutin. Die Vergangenheit kann man nur ruhen
      lassen, wenn sie wirklich abgeschlossen ist. Alles andere wird
      immer weiter in den "Gedärmen" (des Unbewussten) rumoren
      und will ans Tageslicht, so ist es jedenfalls bei mir.

      Klär doch mit Deiner Ärztin ab, dass Du Zugang dazu bekommst.
      Einer Ärztin, die das verweigern würde, könnte ich nicht mehr
      vertrauen. Über die Jahre habe ich mir so ziemlich alles an Dia-
      gnosen/ Begutachtungen in Kopie besorgt, auch wenn "gesperrt"/
      "keine Einsicht für den Patienten" auf der DX gestempelt war.
      Und das war auch gut so, denn es gab mancherlei faktischen
      Mist in diesen "Urteilen", dem ich dann mit "Gegen-Diagnosen"
      begegnen konnte.

      Es scheint (??) etwas Gravierendes zu sein, wenn die Sachbear-
      beiterin Dir keinen Zugriff geben will, den (evtl.) Fakt aber
      selbst sehen kann, bzw. Zugriff darauf hat. Übrigens hat dieses
      Verhalten gute Tradition in diesem unseren Lande, vom III. Reich,
      über Adenauer-Erlass bis zum Radikalenerlass von 1972, mit der
      EDV scheint es immer schlimmer zu werden.

      Im Laufe Deines künftigen Berufslebens wird Dir das immer wieder
      begegnen. Das polizeiliche Führungszeugnis für den öff. Dienst
      darfst Du nicht einsehen, eine eventuelle Mitarbeit bei zB.
      der Deutschen Friedensgesellschaft (4 Friedensnobelpreisträger
      vor dem II. Weltkrieg) konnte früher schon ausreichen, um vom öff.
      Dienst ausgeschlossen zu werden.
      Personalakten kriegst Du häufig nur "geschönt" zur Einsicht, für
      Dich unangenehme oder mittlerweile verjährte Beurteilungen
      wurden/ werden vorher raus genommen, oder kommen in einen
      anderen Ordner. Ein befreundeter Finanzchef und Herr der Akten
      hat mir das mal gesteckt, vor Gericht konnte ich das sogar buch-
      stäblich selbst sehen. Es wurden Dinge zitiert, gegen die ein Wi-
      derspruch vorlag, bzw. lange aus den Akten hätten verschwunden
      sein müssen. Beliebt ist (war ?) auch das Schwärzen von negativen
      Beurteilungen (lt. Gesetz), aber jeder konnte so sehen, dass da
      mal was gewesen sein musste.

      Bleib am Ball, viel Erfolg und liebe Grüße von wendelin (der jetzt
      mit der Frau zum Finanzamt muß ..grrr...)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Wendelin ()

    • Ist mir etwas unverständlich. In Ö hat man grundsätzlich das Recht auf Einblick, einzige Ausnahme ist das sog. "theraputische Privileg" (wenn ein Arzt/Ärztin/Therapeut/Therapeutin) der Meinung ist, daß die Einsicht mehr schadet als nutzt. Das muss aber
      1. gut begründet sein (Beweislastumkehr) und
      2. kann nicht von irgendeiner Sachbearbeiterin/einem Sachbearbeiter einfach so gemacht werden.
    • Huhu Wendelin,

      keine Ahnung, was war. Sie wollte mir nicht mal sagen, ob es überhaupt eine Akte gibt, aber da bin ich mir sicher, schließlich habe ich als Teenie z.B. mal den Notruf gewählt und die Polizei kam und meine Vater wurde wegen häuslicher Gewalt verwarnt. Da war ein Streit meiner Elternt total eskaliert, meine Mutte wurde im Gesicht von einem Gegenstand getroffen, den mein Vater nach ihr geworfen hatte und sie blutete. Deshalb denke ich, dass spätestens dann auch eine Jugendakte angelegt wurde, weil ich es war, der den Notruf wählte und ich wollte eigentlich auch nicht zurück. Ich empfand es auch als sehr perfide, dass ich am Ende die Böse war. Besonders was meinen Vater angeht. ICH hatte dann Schande über die Familie gebracht, weil ich aus Angst da angerufen habe, weil ich dachte, dass sonst noch was passiert. Ja da konnte man ja nicht mehr das Bild der heilen Familie mit dem großen Haus, dem gewaschenem Auto und den gespflegten Leuten aufrecht erhalten, nachdem da nachts die Polizei vorgefahren war. Da redet die Nachbarschaft. Die machen den Mist und ich werde dann tagelang mich bösen Blickenund Verachtung gestraft, als wär ich ein Verräter und hätte die Familie bloßgestellt. Zum Glück hat er sich relativ schnell wieder abgeregt.
      Aber um diese Sache ging es mir gar nicht. An die kann ich mich ja erinnern.
      Es kann auch sein, dass all der Trubel für umsonst ist, weil Akten nur 10 Jahre aufgehoben werden müssen, aber die 10 Jahre sind schon rum, wenn auch nicht lange. Die liegen dann im Keller rum und warten darauf vernichtet zu werden, aber man gab zu, das das nicht allzu schnell voran geht und man Glück haben kann. Man kann mir ja viel erzähöen, aber in dieser Zeit kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Akte in den Keller wandert, ohne das elektronisch erfasst wurde, dass es sie gibt. Es wäre also ganz einfach herauszufinden, ob eine existiert und in der heutigen Zeit ist man ja so auf Zeiteffizienz getrimmt, dass man sich nicht die Mühe machen möchte, extra in das Kellerarchiv zu laufen, um ewig rumzuforschen, ob es eine Akte gibt oder nicht, wenn man gleiche Erkenntnis auch durch 3 Mausklicks herankommen kann. Deshalb mein Misstrauen. Meine eigene Mutter hat z.b. beim Gesundheitsarchiv der Bahn uralte Daten elektronisch eingegeben, ehe Akten vernichtet wurden.

      LG, Nüssli
      Was tun nach dem Absturz?
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      Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von Zaubernuss ()


    • Zaubernuss schrieb:

      schließlich habe ich als Teenie z.B. mal den Notruf gewählt und die Polizei kam und meine Vater wurde wegen häuslicher Gewalt verwarnt. Da war ein Streit meiner Elternt total eskaliert, meine Mutte wurde im Gesicht von einem Gegenstand getroffen, den mein Vater nach ihr geworfen hatte und sie blutete. Deshalb denke ich, dass spätestens dann auch eine Jugendakte angelegt wurde, weil ich es war, der den Notruf wählte und ich wollte eigentlich auch nicht zurück. Ich empfand es auch als sehr perfide, dass ich am Ende die Böse war. Besonders was meinen Vater angeht. ICH hatte dann Schande über die Familie gebracht, weil ich aus Angst da angerufen habe, weil ich dachte, dass sonst noch was passiert. Ja da konnte man ja nicht mehr das Bild der heilen Familie mit dem großen Haus, dem gewaschenem Auto und den gespflegten Leuten aufrecht erhalten, nachdem da nachts die Polizei vorgefahren war. Da redet die Nachbarschaft. Die machen den Mist und ich werde dann tagelang mich bösen Blickenund Verachtung gestraft, als wär ich ein Verräter und hätte die Familie bloßgestellt.

      Huhu Nüssli,

      ich wusste gar nicht, dass ich eine Schwester habe :) , klingt doch so
      sehr nach unserer Primär-Familie. :(
      "Nestbeschmutzer" höre ich heute noch, wenn ich es wage, über die
      (akuten) Vorfälle zu reden, alles muß immer schön unterm Teppich
      bleiben, der Schein ist wichtiger als das Sein !
      Allerdings bemerke ich bei mir zZt., dass sich mein Mitleid arg in
      Grenzen hält bzw. abhanden gekommen ist. Sollen sie doch in ihrem
      Psycho-Edel-Siff versinken und mich bloss in Ruhe lassen. Tuen sie
      aber nicht, mein akuter Bruder hat mich grad wieder angeschrieben,
      braucht wohl wieder praktische Hilfe und jemanden zum Zusabbeln,
      Schuld verteilen. Und hinterher höre ich dann, er könne das auch
      selbst, aber er liesse das lieber für sich machen. Edelschmarotzer-
      tum, da waren unsere Oldies schon Meister. :(
      Alles eklig das, ich will das nicht mehr !

      Mach Dich mal kundig, das beruhigt die Nerven. Und das Akten grund-
      sätzlich nach 10 Jahren entsorgt werden, halte ich für ein Gerücht.
      Gilt das nicht (nur) fürs Finanzamt ?

      Schönen Tag und schönes WE @ all wünscht wendelin, der jetzt im
      Garten 5 Pfund Spargel schält. :)
    • Liebes Nüssli,

      kann das sein, das Du dich ganz schön aufregst?!

      Mann, Mann, Mann

      Vielleicht hätte die Frau am Telefon druchblicken lassen können,
      das sie das auch etwas übertrieben findet,- aber Sie tut nur Ihren Job.

      Du mußt immer bedenken, das Du teilweise nicht mit Menschen redest,
      sondern mit Robortern die sagen, was man Ihnen aufgetragen hat.

      Wenn Du mit jemand anders redest, kommt vielleicht schon wieder etwas anderes heraus.
      (Natürlich sind es keine Roborter sondern eigentlich auch Menschen
      und manchmal hilft die ein und manchmal die andere Sichtweise
      um ans Ziel zu kommen.)


      Auszug aus dem Datenschutz des Jugenamtes sgbviii.de/S93.pdf


      1.2 Für die Akteneinsicht selbst gelten bestimmte Verfahrensregelungen:

      • Bei Akten mit Angaben über gesundheit
      liche Verhältnisse einer oder ei-
      nes Beteiligten kann die Behörde den Inhalt der Akten der oder dem
      Beteiligten durch eine Ärztin oder einen Arzt vermitteln lassen (§ 25
      Abs. 2 Satz 1 SGB X). Falls die Akte
      neinsicht der oder dem Beteiligten
      einen unverhältnismäßigen Nachteil, insbesondere an der Gesundheit,
      zufügen würde, soll der Inhalt der Akten durch eine Ärztin oder einen
      Arzt vermittelt werden (§ 25 Abs. 2 Satz 2 SGB X).

      --

      Der ganz normale Behördenwahnsinn
      Viel Glück