Hat zufällig jemand eine Ahnung über die aufbewahrungsfristen

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    • Hat zufällig jemand eine Ahnung über die aufbewahrungsfristen

      von medizinisch-psychiatrischen Patientenakten in D ?
      soweit ich weiss, müssen normale medizinische akten mit diagnose, behandlung und behandlungsverlauf für 30 jahre aufbewahrt werden.
      das müsste ja dann auch für psychiatrische akten gelten, da sich die psychiatrie ja zur medizin rechnet, oder nicht ?

      Eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

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    • die einzigen, die sich bisher für diese Frage zu intessieren schienen, war das

      qualitative-research.net/index.php/fqs/article/view/1033

      freiburger " "Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene e.V."....z.B. hier:

      qualitative-research.net/index.php/fqs/article/view/1033

      ich hatte noch das Vergnügen, Herrn Prof. Dr. Hans Bender persönlich kennenzulernen in Bad Teinach im Jahr 1974, nebst Charles Wilp in seinem Fallschirmspringerdress und mit seiner ohne Unterlass um uns rumhüpfenden Fotoassistentin...Prof. Bender hat LSD geschluckt "unter medizinischer Aufsicht" mit "Bekannten" auf einem Hochhaus ganz oben in Basel und fand es "recht beeindruckend; und als Pfeifenraucher interessierte er sich auch für Cannabis....
      Alles im Beisein von Charles Wilp und seiner Fotnudel damals bei uns zuhause in Sommenhardt, am Ende der Welt...

      Eule
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

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    • Herzlichen Dank für das feedback...

      lieber Moritz !
      Soweit ich rausgefunden habe, gilt das in D auch für sämtliche medizinische Patientenakten...
      Allerdings sind angeblich die Aufbewahrungsfristen bei REHA - Maßnahmen auf 10 Jahre verkürzt, was mir insofern nicht ganz einleuchten will, als ja REHA - Maßnahmen z.B. bei Suchterkrankungen
      ja letztlich neben psychologischen auch ebenfalls medizinische Maßnahmen einschliessen...
      Ich werde weiter nachboren - es geht um die Kleinigkeit von 50 ooo.-
      DM = etwa 25 000.- T€uro für mich, da damals ohne Zustimmung meinerseits plötzlich von Seiten der LVA Baden oder sogar von einer Person innerhalb der Rehaklinik Birkenbuck im Südschwarzwald plötzlich für mich und rund ein Dutzend Mitpatienten ein neues Konto bei der Kreissparkassenzweigstelle Malsburg-Marzell eröffnet und unsere Übergangsgelder nach dorthin umgeleitet wurden - wie gesagt: ohne uns zu fragen und über unsere Köpfe hinweg - schlicht kriminell - da hat sich jemand wohl ein Zubrötchen verdient...
      Mit der für mich fatalen Folge, dass mir mein Postscheckkonto, welches izuvor ohne Probleme lief, mangels Deckung gekündigt wurde und ich in der Folge sukzessive auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Summe von 50 000.- DM bei der DeBeKa verlor...
      Da ich damals aufgrund der Auseinandersetzung mit und der telefonischen Drohungen seitens der "VPM" in eine psychotische Manie
      geriet, war ich ausserstande die diesbezüglichen Dinge rechtzeitig zu lösen - damals machte ich meine 1. "hardcore"- Erfahrung mit Zwangspsychiatrisierung machte, einschliesslich Fixierung und 50ml - Haldol-Depot-Injektion in den Arsch...
      Hätte ich aus der damaligen Erfahrung was gelernt - ich leichtsinniger Idiot - dann wäre es der Fakt gewesen, dass man bei der richterlichen Anhörung, die spätestens 72 Stunden nach jeder zwangsweisen Psychiatrisierung in d stattfinden muss, nie ohne Anwalt erscheinen sollte - 1993 konnte ich nach einer Woche wieder gehen also dachte ich Anfang 2005, dass ich es mit diesem kasachischen Psychiater mit falschem Doktortitel auch ohne Anwalt aufnehmen würde...
      Was ich nicht nicht bedacht hatte war, dass der Richter ein völlig "zu kurz gestrickter,idiotischer Richterstellvertreter" war, der vom UBG und FGG kaum eine Ahnung hatte und zudem dem Kasachenpsychiater völlig widerstandslos jeden Schwachsinn geglaubt hat - was natürlich zur "Höchststrafe" von 6 Wochen führte...
      Mit Anwalt wäre ich u.U. sofort rausmarschiert oder wieder wie 1993 maximal eine Woche "zur weiteren Beobachtung dortgeblieben, da ich ja weder fremd- noch eigengefährdend war, sondern nur ein bisschen "gut drauf" und nicht so ganz sparsam - nach schwäbischen Maßstäben....
      Dies hätte mir trotz abklingender Manie infolge schlagartigen Cortisonentzugs jedenfalls auch viel Geld erspart, denn die Typen in der "Geschlossenen" in Hirsau sind - bis auf wenige Ausnahmen - ja soo stier, dass sie alles klauen, was nicht niet- und nagelfest ist...
      Und sie sind immerhin so intelligent trotz neurodrogen, dass sie genau wissen, dass sie sich gemütlich in deinem Zimmer umsehen können, wenn du grade einen "Termin" hast...
      Wirklich: Diese absolut teilweise irrationale Klauerei ( Schachbrett samt Schachuhr, aber 2 Figuren dagelassen, oder kurz die Jacke samt Geldbörse im Zimmer gelassen - 10 Minuten später 180.- € weg)
      gehörte neben den Typen, die im Raucherzimmer "wie aufgezogen"
      stundenlang ohne Unterbrechung quasselten, selbst wenn grade ein supergutes Musikteil im Radio lief, zu den absoluten Ärgernissen dort...
      Achja: und die Bescheuerte, die dauernd Zigaretten schnorrte, sie halb rauchte und sie dann halb ausgedrückt qualmend im Aschenbecher zurückliess...
      Fakt ist jedenfalls : ohne den rechtswidrigen Eingriff von Seiten irgendwelcher LVA - Beschäftigten wäre mir dieser beträchtliche Vermögensschaden nicht entstanden...
      Ich sehe wenige Chancen, dies aufzuklären, aber ich werde sie nutzen !

      Liebe Grüsse nach Ötziland !

      Eule4
      (günther)
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      Felix Kriwin

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