von medizinisch-psychiatrischen Patientenakten in D ?
soweit ich weiss, müssen normale medizinische akten mit diagnose, behandlung und behandlungsverlauf für 30 jahre aufbewahrt werden.
das müsste ja dann auch für psychiatrische akten gelten, da sich die psychiatrie ja zur medizin rechnet, oder nicht ?
Eule
soweit ich weiss, müssen normale medizinische akten mit diagnose, behandlung und behandlungsverlauf für 30 jahre aufbewahrt werden.
das müsste ja dann auch für psychiatrische akten gelten, da sich die psychiatrie ja zur medizin rechnet, oder nicht ?
Eule
"So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."
Felix Kriwin
Felix Kriwin
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