IACM-Info von heute...

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    • IACM-Info von heute...

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      IACM-Informationen vom 14. Februar 2009
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      * Deutschland: Erste Patienten erhalten Cannabiskraut aus der
      Apotheke
      * USA: Änderung der Politik der Bundesregierung zu
      medizinischem Cannabis erwartet
      * Kanada: Der oberste Gerichtshof von British Columbia urteilt,
      dass das medizinische Cannabisprogramm verfassungswidrig ist
      * Wissenschaft: Der Cannabiskonsum durch Jugendliche hat in
      den letzten Jahren abgenommen

      ACM-Mitteilungen vom 14. Februar 2009
      - Bisher 7 Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von
      Cannabiskraut und 27 für die Verwendung eines Cannabisextrakts
      - Protokoll der Anhörung am 15. Oktober 2008 im
      Gesundheitsausschuss veröffentlicht

      1.

      Deutschland: Erste Patienten erhalten Cannabiskraut aus der
      Apotheke

      Am 7. Februar hat die erste Patientin Cannabiskraut als
      Medikament aus der Apotheke erhalten. Bisher haben sieben
      Patienten vom Bundesinstitut für Arzneimittel und
      Medizinprodukte (BfArM) in Bonn eine entsprechende
      Ausnahmegenehmigung erhalten und bekommen in diesen Tagen
      erstmals ihr Medikament, Cannabis aus den Niederlanden, das
      auch dort in Apotheken erhältlich ist. Das erklärte der Leiter der
      Bundesopiumstelle beim BfArM, Dr. Winfried Kleinert, in Bonn.
      Weitere 27 Patienten besitzen bisher eine Ausnahmegenehmigung
      zu Verwendung eines Cannabisextrakts, der aus diesem Cannabis
      hergestellt wird.

      Die sieben Patienten leiden an chronischen Schmerzen, multipler
      Sklerose, Tourette-Syndrom und anderen schweren
      Erkrankungen. Die Kosten belaufen sich für die Betroffenen auf
      etwa 15 Euro pro Gramm Cannabis mit einem Dronabinol-Gehalt
      von 18 Prozent, etwa das Doppelte des Preises in
      niederländischen Apotheken. Das Antragsverfahren ist zur Zeit
      recht aufwändig, da die behandelnden Ärzte ein ausführliches
      Gutachten erstellen müssen, indem sie die Notwendigkeit einer
      Therapie mit Cannabis begründen. In einem aktuellen Gutachten
      von Dr. Lorenz Böllinger, Professor für Rechtswissenschaften an
      der Universität Bremen, und Dr. Harald Hans Körner,
      Oberstaatsanwalt aus Frankfurt und bekannter Kommentator des
      Betäubungsmittelgesetzes, weisen die Autoren darauf hin, dass
      das Antragsverfahren erleichtert werden sollte, um den Interessen
      der Patienten auf eine angemessene Linderung ihrer Leiden
      gerecht werden zu können.

      Mehr unter:
      aachener-
      zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&id=80982
      9&_wo=Lokales:Euregio

      Das juristische Gutachten ist verfügbar unter:
      cannabis-med.org/german/gutachten_boe-koe.pdf

      (Quellen: persönliche Mitteilungen, Gutachten von Prof. Böllinger
      und Dr. Harald Hans Körner, dpa vom 14. Februar 2009)

      2.

      USA: Änderung der Politik der Bundesregierung zu
      medizinischem Cannabis erwartet

      Es wird erwartet, dass sich die Politik der Bundesregierung
      hinsichtlich der medizinischen Verwendung von Cannabis
      verändern wird. "Der Präsident ist der Auffassung, dass Mittel
      des Bundes nicht verwendet werden sollten, um staatliche
      Gesetze zu umgehen, und so wie er leitende Personen ernennt, die
      für die Bundesregierung tätig sein sollen, so erwartet er, dass sie
      ihre Politik so überprüfen, dass sie dies im Blick haben", erklärte
      der Sprecher des Weißen Hauses Nick Shapiro und wiederholte
      damit frühere Stellungnahmen.
      .
      Am 6. Februar lehnten es Vertreter der Bundesdrogenbehörde
      DEA (Drug Enforcement Administration) ab, sich zu diesem
      Thema zu äußern. In der Vorwoche hatten Beamte der DEA
      Razzien in vier Cannabisverteilungsstellen in Los Angeles
      durchgeführt. "Ich denke, das Grundkonzept der medizinischen
      Verwendung von Marihuana für die gleichen Zwecke und mit
      dem gleichen Kontrollen wie bei anderen Medikamenten, die von
      Ärzten verschrieben werden, ich halte das für vollkommen
      angemessen", erklärte Obama Journalisten im März 2008. Bei
      einer anderen Gelegenheit sagte er: "Ich möchte nicht, dass das
      Justizministerium medizinische Marihuanakonsumenten verfolgt
      und Hausdurchsuchungen durchführt." Der neue Präsident wird
      wahrscheinlich keine offizielle Änderung der Politik vornehmen,
      bevor nicht ein neuer Direktor der DEA und ein neuer
      Drogenbeauftragter ihre Arbeit aufgenommen haben. Dennoch
      denken Experten, es sei bereits klar, dass die Obama-
      Administration die bisherige Strategie verändern werde.

      Mehr unter:
      -
      hosted.ap.org/dynamic/stories/O/OBAMA_MEDICAL_MA
      RIJUANA?SITE=FLTAM&SECTION=HOME&TEMPLATE=
      news_generic.htm
      - washingtontimes.com/news/2009/feb/05/dea-led-by-
      bush-continues-pot-raids/

      (Quelle: Associated Press vom 7. Februar 2006)

      3.

      Kanada: Der oberste Gerichtshof von British Columbia urteilt,
      dass das medizinische Cannabisprogramm verfassungswidrig ist

      Ein Richter des obersten Gerichtshofs von British Columbia hat
      die kürzliche Entscheidung eines Bundesgerichts bekräftigt und
      erklärt, dass das nationale Cannabisprogramm verfassungswidrig
      ist. Richterin Marvyn Koenigsberg gab der Bundesregierung ein
      Jahr Zeit, um die Vorschriften zum Zugang zu medizinischem
      Cannabis so zu verändern, dass Produzenten oder Cannabisklubs
      zusammenkommen und einen gemeinsamen
      Cannabisanbaubetrieb betreiben können.

      Zur Zeit beschränkt die Bundesregierung jeden lizenzierten
      Anbauer auf die Versorgung nur eines lizenzierten Verwenders
      und verbietet, dass mehr als drei Anbauer ihre Ressourcen
      zusammen nutzen. Beide Beschränkungen seien
      verfassungswidrig, erklärte Koenigsberg. Das Urteil erging im Fall
      von Mathew Beren aus Victoria, der schuldig befunden wurde,
      illegal Cannabis produziert und abgegeben zu haben. Die Richterin
      ließ ihn jedoch frei und zeigte Verständnis für sein Verhalten. Die
      Verteidiger von Herrn Beren argumentierten, dass er nicht
      verurteilt werden sollte, weil er Patienten einen benötigten Service
      geliefert habe, da die Cannabisvorschriften eine unvernünftige
      Barriere gegen den Zugang von Patienten zu ihrer benötigten
      Medikation errichtet hätten.

      Mehr unter:
      vancouversun.com/news/court+rules+medical+marijua
      na+program+unconstitutional/1245136/story.html

      (Quelle: Vancouver Sun vom 2. Februar 2009)

      4.

      Wissenschaft: Der Cannabiskonsum durch Jugendliche hat in den
      letzten Jahren abgenommen

      Der Cannabiskonsum scheint bei den meisten europäischen und
      nordamerikanischen Jugendlichen zwischen 2002 und 2006
      abgenommen zu haben. Dies erklärten Forscher aus der Schweiz.
      Emmanuel Kuntsche vom schweizerischen Institut für die
      Prävention von Alkohol- und Drogenproblemen in Lausanne
      (Schweiz) analysierten Daten von 93.297 15 Jahre alten Schülern,
      die an der Studie "Gesundheitsverhalten von Kindern im
      Schulalter" teilgenommen hatten.

      Studienteilnehmer aus 31 Ländern - überwiegend in Europa und
      Nordamerika - wurden 2002 und erneut 2006 unter anderem
      hinsichtlich ihres Cannabiskonsums und der Zahl der Abende pro
      Woche, die sie mit ihren Freunden verbrachten, befragt. Die
      Studie fand heraus, dass der Cannabiskonsum in den meisten
      Ländern abnahm, mit den stärksten Reduzierungen in England,
      Portugal, der Schweiz, Slowenien und Kanada. Anstiege wurden
      in Estland, Litauen, Malta und unter Mädchen in Russland
      beobachtet. "Je häufiger die Jugendlichen mit ihren Freunden
      abends ausgingen, umso wahrscheinlicher war es, dass sie
      angaben, Cannabis oder Marihuana zu konsumieren", erklärten die
      Autoren der Studie in einer Stellungnahme.

      Mehr unter:
      - archpedi.ama-assn.org/cgi/content/full/163/2/119
      -
      upi.com/Health_News/2009/02/03/Marijuana_use_am
      ong_teens_down/UPI-25191233687552/

      (Quellen: UPI vom 3. Februar 2009; Kuntsche E, Simons-Morton
      B, Fotiou A, ter Bogt T, Kokkevi A; Health Behavior in School-
      Aged Children Study. Decrease in adolescent cannabis use from
      2002 to 2006 and links to evenings out with friends in 31 European
      and north american countries and regions. Arch Pediatr Adolesc
      Med 2009;163(2):119-25)

      4.

      Kurzmeldungen

      ***Wissenschaft: Colitis ulzerosa
      Forscher der Universität von Erlangen-Nürnberg untersuchten die
      Wirkungen des Endocannabinoids Anandamid auf eine
      experimentelle Colitis, die bei Mäusen durch eine Chemikalie
      induziert worden war. Anandamid reduzierte signifikant die
      Entzündung. (Quelle: Engel MA, et al. J Physiol Pharmacol
      2008;59(4):673-89.)

      ***Wissenschaft: Hodenkrebs
      Nach einer epidemiologischen Studie durch das Fred-Hutchinson-
      Krebsforschungszentrum in Seattle (USA) mit 369 Männern, bei
      denen ein Hodenkrebs diagnostiziert worden war, wiesen
      Cannabiskonsumenten ein erhöhtes Risiko auf. Aktuelle
      Cannabiskonsumenten hatten im Vergleich zu Nichtkonsumenten
      ein um den Faktor 1,7 erhöhtes Risiko, diesen eher seltenen Krebs
      zu entwickeln. Ein früher Beginn des Konsums und ein häufiger
      Konsum führten zu einer Erhöhung des Risikos. Die Autoren
      stellten fest, dass weitere Studien notwendig seien, um diese
      Beobachtung zu bestätigen. (Quelle: Daling JR, et al. Cancer, 9.
      Februar 2009 [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

      ***Wissenschaft: Gehirnstruktur
      Nach einer Studie an der Universität von Göttingen (Deutschland)
      gab es keine Unterschiede in der Gehirnstruktur zwischen
      Patienten mit Psychosen, die Cannabis konsumierten, und
      Patienten ohne Drogenkonsum. Patienten mit Cannabiskonsum
      wiesen einen früheren Beginn der Psychose auf, der nicht durch
      Hirnveränderungen erklärt werden konnte. (Quelle: Wobrock T,
      et al. Eur Arch Psychiatry Clin Neurosci, 4. Februar 2009
      [elektronische Veröffentlichung vor dem Druck])

      ***Wissenschaft: Schilddrüsenkrebs...





      LG
      Eule4
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • ***Wissenschaft: Schilddrüsenkrebs
      Nach Zellexperimenten hemmte ein synthetischer Abkömmling
      des Endocannabinoids Anandamid das Wachstum von Zelllinien,
      die von Schilddrüsenkarzinomen gewonnen worden waren, indem
      sie einen programmierten Zelltod induzierten. Diese Wirkung war
      mit dem CB1-Rezeptor assoziiert. (Quelle: Cozzolino R, et al.
      Invest New Drugs, 3. Februar 2009 [elektronische
      Veröffentlichung vor dem Druck])

      ***Wissenschaft: Leberzirrhose
      Nach Forschung an der Universität von Bologna (Italien)
      verzögerte der Cannabinoidrezeptorantagonist Rimonabant
      signifikant die Entwicklung einer Wasseransammlung im
      Bauchraum von Ratten mit einer Leberzirrhose. (Quelle: Croci T,
      et al. Gastroenterology, 14. Januar 2009 [elektronische
      Veröffentlichung vor dem Druck])

      ***Wissenschaft: Verletzungsrisiko
      Eine Studie an der Universität von Lausanne (Schweiz) mit 486
      Patienten, die wegen unterschiedlicher Verletzungen behandelt
      worden waren, zeigte, dass Alkoholkonsum innerhalb von 6
      Stunden vor der Verletzung mit einem dreifach erhöhten
      Verletzungsrisiko assoziiert war (relatives Risiko: 3,0), während
      der Cannabiskonsum das Verletzungsrisiko reduzierte (relatives
      Risiko: 0,33). Allerdings war die Gruppengröße der Personen, die
      Cannabis konsumiert hatten, klein. (Quelle: Gmel G, et al. BMC
      Public Health 2009;9(1):40.)

      6.

      VOR EINEM JAHR:
      - Finnland: Das Gesundheitsministerium plant die Veröffentlichung
      von Richtlinien für die medizinische Verwendung von Cannabis
      - USA: Die zweitgrößte amerikanische Ärztegesellschaft fordert
      die Umstufung von Cannabis und den Schutz von Patienten, die
      die Droge nach den staatlichen Gesetzen verwenden

      VOR ZWEI JAHREN:
      - Wissenschaft: Cannabis wirksam bei Nervenschmerzen bei
      einer HIV-Infektion
      - USA: Ein Verwaltungsgericht empfiehlt der DEA, einem
      Professor aus Massachusetts den Anbau von Cannabis zu
      erlauben

      (Mehr im Archiv der IACM-Informationen: cannabis-
      med.org/)

      Internationale Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
      (IACM)
      Am Mildenweg 6
      D-59602 Rüthen
      Deutschland
      Tel: +49 (0)2952-9708571
      Fax: +49 (0)2952-902651
      E-Mail: info@cannabis-med.org
      cannabis-med.org

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      ACM-Mitteilungen vom 14. Februar 2009
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      (1) Bisher 7 Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von
      Cannabiskraut und 27 für die Verwendung eines Cannabisextrakts

      Die Deutsche Presseagentur berichtete über die ersten
      Ausnahmegenehmigungen für deutsche Patienten zur
      Verwendung von Cannabiskraut, das in niederländischen
      Apotheken erhältlich ist. Fünf Gramm werden von dem
      Unternehmen Fagron, das das Monopol für den Vertrieb von
      Cannabis in Deutschland besitzt, für etwa 51 Euro an deutsche
      Apotheken abgegeben. Durch Liefergebühren, Mehrwertsteuer
      und einen Aufschlag durch die jeweiligen Apotheken ergibt sich
      ein Abgabepreis an Patienten von 15 bis 16 Euro pro Gramm.

      Weitere Informationen unter:
      - aachener-
      zeitung.de/sixcms/detail.php?template=az_druckversion&id=80982
      9&_wo=Lokales:Euregio
      - krankenkassen.de/dpa/146228.html
      - wdr.de/themen/kurzmeldungen/2009/02/14/cannabis-
      blueten_als_legales_medikament.jhtml

      (Quellen: persönliche Mitteilungen, dpa vom 14. Februar 2009)

      (2) Protokoll der Anhörung am 15. Oktober 2008 im
      Gesundheitsausschuss veröffentlicht

      Kürzlich wurde das Protokoll der Anhörung am 15. Oktober 2008
      im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags zur
      medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten auf der Seite
      des Deutschen Bundestags veröffentlicht. Es enthält alle Fragen
      und die Antworten der Experten.

      Es ist verfügbar unter:
      bundestag.de/ausschuesse/a14/anhoerungen/2008/097/
      prot.pdf

      Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin e. V.
      (ACM)
      Am Mildenweg 6
      D-59602 Rüthen
      Deutschland
      Tel: +49 (0)2952-9708572
      Fax: +49 (0)2952-902651
      E-Mail: info@cannabis-med.org
      cannabis-med.org

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      entsprechend auf der Seite
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      französisch, holländisch, italienisch und spanisch).

      Die Artikel der IACM-Informationen können unter der Maßgabe,
      dass ihre Quelle angegeben wird, für alle nicht-kommerziellen
      Zwecke frei nachgedruckt, übersetzt und verbreitet werden. Die
      Quelle der IACM-Informationen ist "IACM, cannabis-
      med.org".
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin
    • RE: IACM-Info von heute...

      in österreich ist THC (Cannabis-Molekül) schon lange erhältlich und
      verschreibbar.

      Ich warne allerdings vor unsachgemäßen Gebrauch.

      THC hat viele Nebenwirkungen.
      Unter anderen schwächt es die Immunabwehr, erhöht das Krebsrisiko
      (vor allem, wenn "traditionell" in natürlicher Form geraucht) und
      wirkt teratogen (schädigt Embroyonen in der Schwangerschaft).

      Bei Bipolaren kann es Manien und Depressionen auslösen.

      Also: eine Medizin wie viele mit Wirkungen und Nebenwirkungen.
      Jedwedes politisch motivierte Getue undiffernziert dafür oder dagegen ist
      völlig daneben.
    • einverstanden...

      dass delta9-THC latente Psychosen, eine latente Bipolarität oder sogar latente Borderlinesymptome triggern kann, setze ich allerdings als weitgehend bekannt voraus bei diesem überdurchschnittlich pharmakologisch gebildeten Publikum hier...
      Die vollsynthetisch hergestellten THC- Moleküle sind auch seit einigen Jahren in D zugelassen - aber welche/r Hartz-IV-EmpfängerIn kann sich
      835.- Teuro für ein Medi/Monat leisten, wenn das entsprechende Strassen-TCH für 50-60 Teuro erhältlich, oder in einer Besenkammer selbst herzustellen ist ?
      Die Kassen bezahlen das nämlich hier nicht...
      Auch die erhebliche Kurzzeitgedächntisbeeinträchtigung sollte man erwähnen, um gerade Jugendlichen, die sich in der Ausbildung befinden aufzuzeigen, dass Cannabiskonsum in ihrer Situation "ein Schuss ins eigene Knie" ist, da es ihre Prüfungs- und damit Berufschancen drastisch schmälert...
      Gar keine Frage...
      Nur : Wer hat denn mit dieser Scheixxe angefangen, aus der Cannabisfrage eine POLITISCHE zu machen ?
      War es nicht ein gewisser extra dafür bezahlter Psychiater namens Dr. Gabriel Nahas, der mit fingierten "Versuchsreihen" die alten slogans von Harry Anslinger noch mal "substituieren" wollte von der "Mörderdroge Cannabis" ?
      Das ist nicht Aufklärung, sondern Demagogie überster Art !

      Für halbwegs objektive und stets aktuelle Aufklärung empfehle ich übrigens neben der IACM die Seite von Joe Wein, der in Japan lebt:

      cannabislegal.de

      Liebe Grüsse zum Grossglockner !
      Eule4
      "So sehr die Gegenwart sich um den Beweis ihrer Alternativlosigkeit auch bemüht, wird sie dennoch von der Zukunft abgelöst."


      Felix Kriwin

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