Wie sieht das in der Hauskrankenpflege aus:
Soweit ich es weiß darf die DGKS/P ohne Einschränkungen die Nägel eines Klienten schneiden.
Eine Fachsozialbetreuerin nur mit einer Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P.
Und eine Heimhelferin nur mit eiener Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P und ncht bei Risikopatienten - Diabetes mellitus, Imunsupremierte, bei vorl. Blutgerinnungsstörung, bei Infektionen im Bereich der Nägel usw.,
Also, wer weiß darüber genau bescheid oder weiß zumindest wo man nachschauen kann oder an wem oder was ich mich wenden kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Lupo
Soweit ich es weiß darf die DGKS/P ohne Einschränkungen die Nägel eines Klienten schneiden.
Eine Fachsozialbetreuerin nur mit einer Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P.
Und eine Heimhelferin nur mit eiener Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P und ncht bei Risikopatienten - Diabetes mellitus, Imunsupremierte, bei vorl. Blutgerinnungsstörung, bei Infektionen im Bereich der Nägel usw.,
Also, wer weiß darüber genau bescheid oder weiß zumindest wo man nachschauen kann oder an wem oder was ich mich wenden kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe
LG Lupo