Wie sieht das in der Hauskrankenpflege aus: Soweit ich es weiß darf die DGKS/P ohne Einschränkungen die Nägel eines Klienten schneiden. Eine Fachsozialbetreuerin nur mit einer Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P. Und eine Heimhelferin nur mit eiener Delegation/Beauftragung (schriftlich oder mündlich?) einer DGKS/P und ncht bei Risikopatienten - Diabetes mellitus, Imunsupremierte, bei vorl. Blutgerinnungsstörung, bei Infektionen im Bereich der Nägel usw., Also, wer w…